15.000 Personen in 7.100 Betrieben überprüft - Anzahl der Scheinunternehmen erneut gestiegen
Utl.: 15.000 Personen in 7.100 Betrieben überprüft - Anzahl der
Scheinunternehmen erneut gestiegen =
Wien (OTS) - Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung hat im
ersten Quartal 2024 im Kampf gegen Abgabenhinterziehung und
Sozialbetrug knapp 15.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in rund
7.100 Betrieben überprüft. Das hatte fast 2.100 Strafanträge mit
einer Gesamtstrafhöhe von mehr als 4,8 Mio. Euro zur Folge. Die
meisten Vergehen betreffen Verstöße gegen das
Ausländerbeschäftigungsgesetz (872) gefolgt von Schwarzarbeit (787)
sowie dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (410). Im Bereich
des illegalen Glücksspiels wurden knapp 750.000 Euro an Strafen
verhängt. Die Entwicklung bei den Scheinunternehmen ist weiterhin
problematisch – hier soll mit einem neuen Betrugsbekämpfungsgesetz
für Abhilfe gesorgt werden.
„Die Finanzpolizei rückt regelmäßig zu gezielten Kontrollen aus, um
die finanziellen Interessen der Republik zu wahren und gegen Abgaben-
und Sozialbetrug, Schwarzarbeit sowie illegales Glücksspiel rigoros
durchzugreifen. Nur so können redliche Unternehmen geschützt werden.
Zudem stärken wir mit dem sich gerade in Begutachtung befindlichen
Betrugsbekämpfungsgesetz den fairen Wettbewerb und kämpfen gegen
Scheinunternehmen. Damit geben wir der Finanzpolizei ein neues
Werkzeug im Kampf gegen schwarze Schafe“, so Finanzminister Magnus
Brunner.
Im ersten Quartal dieses Jahres wurden die höchsten Strafen in Summe
in Wien (1,2 Mio. Euro) gefolgt von Niederösterreich (1 Mio. Euro)
sowie Oberösterreich (660.000 Euro) beantragt. In absoluten Zahlen
erfolgten die meisten Strafanträge in Wien (570) vor Oberösterreich
(339) und Niederösterreich (301).
Auch der Kampf gegen das illegale Glücksspiel wird von der
Finanzpolizei unvermindert fortgeführt. So wurden im ersten Quartal
42 Kontrollen durchgeführt, was 32 Strafanträge mit einer
Gesamtstrafhöhe von rund 750.000 Euro zur Folge hatte. Das ist eine
deutliche Steigerung gegenüber dem Vergleichszeitraum aus dem Vorjahr
(1. Quartal 2023: 492.000 Euro), was vor allem auf mehrere Großfälle
im Raum Salzburg zurückzuführen ist.
Weiterhin problematisch ist die Entwicklung im Bereich der
Scheinunternehmen. So wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres
bereits 39 Scheinunternehmen identifiziert – im gleichen Zeitraum des
Vorjahres waren es 28. Bei den Entsendungen von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern aus dem Ausland konnte erstmals eine Trendwende
festgestellt werden: Waren es im ersten Quartal 2023 noch rund 54.600
Entsendungen, so liegt man heuer bei knapp 47.150.
Neues Betrugsbekämpfungsgesetz stärkt Kampf gegen Scheinunternehmen
Derzeit befindet sich ein neues Betrugsbekämpfungsgesetz in
Begutachtung, um noch effektiver gegen die verschiedenen
Betrugsszenarien, insbesondere Scheinunternehmen, vorgehen zu können.
Im Fokus stehen die Förderung der Steuergerechtigkeit und die
Bekämpfung von Steuerbetrug sowie die Stärkung der Rechtssicherheit
und der Schutz der redlichen Wirtschaft vor illegalen und
wettbewerbsverzerrenden Handlungen.
Als effektive Maßnahme gegen Scheinunternehmen wird neben weiteren
Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung im
Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz auch eine Sanktion für die Erstellung
und Verwendung von Schein- und Deckungsrechnungen normiert. Mit der
Einführung dieser neuen Finanzordnungswidrigkeit (und einer
vorgesehenen Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro) ist aufgrund der
Kurzlebigkeit der meisten Scheinunternehmen und damit einhergehender
fehlender Greifbarkeit von Verantwortlichen und Vermögenswerten ein
zeitnahes und wirksames Vorgehen gewährleistet.
Fotos: https://bit.ly/4c5gfEz
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