- 28.05.2024, 13:12:17
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EU-Renaturierungsgesetz: Dringender Appell zur Nachbesserung des Ludwig-Antrags zum neuen Umlaufbeschluss
Kritik an Bürgermeister Ludwigs eingereichtem Umlaufbeschluss für das EU-Renaturierungsgesetz: ineffektiv, präzisere Formulierungen nötig.
Wolfgang Suske, Initiator der Petition renaturierungsgesetz.at, äußert tiefgreifende Bedenken hinsichtlich des aktuellen Antrags für einen Umlaufbeschluss zum EU-Renaturierungsgesetz, den Wiens Bürgermeister Michael Ludwig an die Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Johanna Mikl-Leitner, übermittelt hat. Suske warnt, dass der vorliegende Antrag in seiner jetzigen Form für Umweltministerin Gewessler nicht verwendbar sein wird und betont die Notwendigkeit einer neuen Abstimmung.
„Bürgermeister Ludwig verkündet vergangene Woche auf X in einem öffentlich zugänglichen Beschlusstext, dass er mit seinem Schreiben die einheitliche Stellungnahme abändert", erklärte Suske. "Aber es braucht schlicht und einfach eine neue Abstimmung. Eine bereits abgegebene Stimme kann man im Nachhinein nicht ‚zurückziehen‘. Der derzeitige Antrag kann nicht die Grundlage für die Zustimmung Österreichs zum Renaturierungsgesetz beim anstehenden Europarat-Treffen am 17. Juni sein." Suske bezieht sich dabei auf § 23d Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), welcher regelt, dass der Bund bei einer einheitlichen Stellungnahme der Länder zu einem Vorhaben, das die Landesgesetzgebung betrifft, nur aus zwingenden integrations- und außenpolitischen Gründen abweichen darf. Die Befürwortung eines einzigen Bundeslandes zum Renaturierungsgesetz könnte es Ministerin Gewessler ermöglichen, diesem in seiner aktuellen Form zuzustimmen, auch wenn alle acht anderen Bundesländer dagegen sind.
„Wenn Wien sich klar und deutlich für seine Zustimmung zum Renaturierungsgesetz in einem neuen Umlaufbeschluss ausspricht, dann ist der Weg zum Renaturierungsgesetz freigemacht“, so Suske. Derzeit hängt die Zustimmung zu diesem wichtigen europäischen Vorhaben also nur noch an bürokratischen Details. Die von Suske initiierte Petition zum Renaturierungsgesetz wurde bis zum heutigen Tag von über 16.500 Menschen unterzeichnet. „Wir wollen keinesfalls, dass dieses wichtige europäische Vorhaben an bürokratischen Details scheitert. Deshalb habe ich ein Schreiben formuliert, wie aus meiner Sicht eine neue Abstimmung der Bundesländer rasch umgesetzt werden könnte. Diese Abstimmung braucht es.“ Suske appelliert an Bürgermeister Ludwig, den Antrag so zu formulieren, dass eine neue Abstimmung der Bundesländer in die Wege geleitet wird. Die positive Haltung Ludwigs kann dazu führen, dass eine wirksame Zustimmung zum Renaturierungsgesetz in Europa sichergestellt ist.
Sehr geehrte Vertreter*innen der Bundesländer,
Wie bereits in meinem Schreiben vom 22. Mai 2024 dargestellt, hat sich seit der letzten gemeinsamen Stellungnahme der Bundesländer zur „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur“ der Inhalt dieses geplanten Renaturierungsgesetzes in entscheidenden Punkten verändert.
Das Bundesland Wien stimmt daher für diesen abgeänderten neuen Entwurf des Renaturierungsgesetzes.
Es ergeht die Anfrage an die Länder, ob sie diesem Gesetz nun auch zustimmen oder es trotz der Abänderungen weiterhin ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Petition ist unter www.renaturierungsgesetz.at zugänglich.
Rückfragen & Kontakt
DI Wolfgang Suske
wolfgang(at)suske.at
Tel: +43 699/110 60 456
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