- 27.05.2024, 09:00:18
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Bundesminister Polaschek: Über 15 Mio. Euro für Leistungs- und Förderstipendien im aktuellen Studienjahr
Leistung im Studium zahlt sich aus – Finanzielle Unterstützung für überdurchschnittliche Studienleistung
Utl.: Leistung im Studium zahlt sich aus – Finanzielle Unterstützung
für überdurchschnittliche Studienleistung =
Wien (OTS) - „Leistung im Studium muss sich auszahlen! Für
Studierende, die überdurchschnittliche Studienleistungen erbringen,
stellen wir daher für das laufende Studienjahr 2023/24 über 15
Millionen Euro zur Verfügung, die als Leistungs- und Förderstipendien
ausbezahlt werden. Damit fördern wir nicht nur die akademische
Exzellenz, sondern schaffen auch Anreize für das Erbringen
herausragender Leistungen, was den Studierenden selbst genauso wie
der Gesellschaft und der Wissenschaft insgesamt zugutekommt“, so
Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und
Forschung.
Für Studierende, die im Studium eine überdurchschnittlich gute
Leistung erzielen, stellt das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Forschung über 15 Mio. Euro für Leistungs- und
Förderstipendien zur Verfügung. Gemäß dem Studienfördergesetz handelt
es sich dabei um 5% des Betrags der Studienförderung des
vorangegangenen Kalenderjahres. Die entsprechende Leistungs- und
Förderungsstipendien-Verordnung 2024 wird nun kundgemacht. In
Anerkennung von hervorragenden Leistungen sowie zur Unterstützung bei
der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten
werden außerdem für die Studierenden der Pädagogischen Hochschulen
rund 333.000 Euro mit einer weiteren Verordnung zur Verfügung
gestellt.
Leistungs- und Förderstipendien werden an Studierende ausbezahlt,
deren Notendurchschnitt bei 2,0 bzw. darüber liegt. Bei
Leistungsstipendien variiert die jeweilige Förderhöhe von Hochschule
zu Hochschule und liegt zwischen 750 bis 1.500 Euro. Bei den
Förderstipendien liegt sie zwischen 750 und 3.600 Euro. Ein
Förderstipendium erhalten Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher
zur finanziellen Unterstützung bei ihrer wissenschaftlichen bzw.
künstlerischen Arbeit.
Im vorangegangenen Studienjahr 2022/23 haben insgesamt 14.897
Bezieherinnen und Bezieher ein Leistungsstipendium und 419
Bezieherinnen und Bezieher ein Förderstipendium erhalten.
Die Anzahl der Studienabschlüsse als Verteilungsschlüssel:
Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Hochschulen richtet sich
nach der Anzahl der ordentlichen Studienabschlüsse, die 2022/23
insgesamt 55.990 betrugen. Dementsprechend entfielen von den 15,1
Mio. Euro 9,6 Mio. Euro auf die öffentlichen Universitäten (und
theologischen Bildungseinrichtungen), rund 4,6 Mio. Euro auf die
Fachhochschulen und rund 957.000 Euro auf die Privathochschulen (bzw.
die Privatuniversitäten).
Spürbare Erhöhung durch die Studienbeihilfenreform und die jährliche
Valorisierung:
Im aktuellen Studienjahr 2023/24 erhalten die rund 50.000
Bezieherinnen und Bezieher außerdem neuerlich eine massiv erhöhte
Studienbeihilfe. Das liegt einerseits an der Reform der
Studienförderung 2022, die zu einer Erhöhung um bis zu 12 Prozent
geführt hat. Zudem werden seit 2023 durch die Abschaffung der kalten
Progression zentrale Sozialleistungen jährlich valorisiert. Das führt
dazu, dass die Studienbeihilfe, aber auch die Familienbeihilfe 2024
neuerlich um 9,7 Prozent erhöht werden, zusätzlich zu dem Plus von
5,8 Prozent, das bereits 2023 wirksam wurde. „Damit sorgen wir für
eine spürbare Entlastung aller Studierenden, die die Studienbeihilfe
beziehen“, hebt Bundesminister Martin Polaschek hervor.
Finanzielle Entlastung auch für Schülerinnen und Schüler:
Jedoch werden nicht nur Studierende entlastet. Auch zur finanziellen
Unterstützung von Schülerinnen und Schülern und deren Familien werden
gezielt Maßnahmen ergriffen, indem die Schülerbeihilfen angepasst
werden. Die Schülerbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2024 wurde dazu
kürzlich in Begutachtung geschickt.
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