• 23.05.2024, 14:08:24
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COFAG-Untersuchungsausschuss und Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss gehen ins Finale

Beweisaufnahme beendet, Abschlussbericht soll am 1. Juli vorliegen

Wien (PK) - 

Der COFAG-Untersuchungsausschuss und der Rot-Blaue Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss gehen in die finale Phase. Beide Untersuchungsausschüsse haben diese Woche ihre Beweisaufnahme beendet, nachdem zuvor noch Signa-Gründer Rene Benko befragt wurde. Somit können von den Abgeordneten auch keine neuen Akten mehr angefordert werden. Nächster Schritt ist nun die Erstellung eines Abschlussberichts. Beide U-Ausschüsse werden am 1. Juli zu einer letzten Sitzung zusammentreten, um ihre Endberichte ans Plenum weiterzuleiten. Mit Beginn der abschließenden Diskussion im Nationalrat ist die Arbeit der U-Ausschüsse dann auch formal beendet.

Das genaue Procedere für die Berichtslegung samt Fristen ist in der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse festgelegt. Demnach hat der Ausschussvorsitzende - Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka - nach Beendigung der Beweisaufnahme zwei Wochen Zeit, um, basierend auf einem Vorschlag von Verfahrensrichterin Christa Edwards, einen Berichtsentwurf vorzulegen. Danach stehen den Parteien zwei Wochen zur Verfügung, um ihre Wahrnehmungen und Einschätzungen in eigene Fraktionsberichte zu gießen. Auch abweichende persönliche Stellungnahmen sind möglich. In weiterer Folge werden die einzelnen Berichte auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten überprüft, wobei Personen, deren Rechte verletzt werden, Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Deren Anmerkungen finden ebenfalls Eingang in den Abschlussbericht.

COFAG-Untersuchungsausschuss: 15 Sitzungen, 16 Auskunftspersonen, 1,27 Mio. Aktenseiten

Insgesamt ist der auf Verlangen von SPÖ und FPÖ eingesetzte COFAG-Untersuchungsausschuss bisher zu 15 Sitzungen zusammengetreten und hat an sechs Befragungstagen und dem gestrigen Reservetag insgesamt 16 Auskunftspersonen befragt. Dazu zählten etwa Vizekanzler Werner Kogler, Finanzminister Magnus Brunner, Ex-Finanzminister Gernot Blümel und die Geschäftsführer der COFAG. Zuletzt kam - nach zweimaligen Absagen - auch Signa-Gründer Rene Benko ins Parlament, wobei er sich bei vielen Fragen einer Antwort entschlug. Zahlreiche weitere Ladungen gingen hingegen ins Leere, weil sich die betroffenen Personen entschuldigen ließen oder nicht zu den Ladungsterminen erschienen. Geplant ist noch eine weitere Sitzung vor dem 1. Juli, die allerdings rein Geschäftsordnungsangelegenheiten dienen soll.

Neben der Befragung von Auskunftspersonen können die Mitglieder des COFAG-U-Ausschusses auch auf einen umfangreichen Aktenbestand zugreifen. So hatten die angefragten Stellen bisher mehr als 73.500 Dateien mit einem Datenvolumen von fast 108 Gigabyte geliefert. Darunter befinden sich 73.040 elektronisch abrufbare Dokumente mit rund 1,27 Millionen Seiten. Weiters stehen dem Ausschuss 248 Ordner mit fast 156.000 Seiten Papier, die als vertraulich (134.776 Seiten) bzw. geheim (21.072 Seiten) klassifiziert wurden, zur Verfügung.

Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss befragte 12 Auskunftspersonen

Mit Absagen bzw. dem Nichterscheinen von Auskunftspersonen hatte auch der von der ÖVP initiierte Rot-Blaue Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss zu kämpfen. Er hielt insgesamt 13 Sitzungen ab und befragte 12 Personen. Dazu zählten unter anderem FPÖ-Chef Herbert Kickl, die frühere Sozialministerin Beate Hartinger-Klein und Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Gleich zu Beginn fiel ein Befragungstag mangels Auskunftspersonen gänzlich ins Wasser. Auch am letzten Befragungstag konnten trotz Vorführungsbeschlusses mangels Anwesenheit des Geschäftsführers der Werbeagentur Signs als Auskunftsperson keine Befragungen stattfinden.

Auch diesem Ausschuss steht für seine Arbeit umfassendes Aktenmaterial zur Verfügung. Zu 96.183 elektronisch durchsuchbaren Dokumenten mit rund 2,89 Millionen Seiten kommen 846 Ordner mit rund 483.500 Seiten Papier, die als vertraulich (436.992 Seiten), geheim (24.564 Seiten) bzw. streng geheim (21.912 Seiten) klassifiziert wurden. Insgesamt wurden an den Ausschuss bisher mehr als 99.668 Dateien mit einem Datenvolumen von 218 Gigabyte geliefert.

Bundesverwaltungsgericht verhängte bisher vier Beugestrafen

Wegen ungerechtfertigter Nichtbefolgung einer Ladung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zwei Beugestrafen - in der Höhe von 1.500 € bzw. 3.000 € - verhängt, je einmal den COFAG-U-Ausschuss und den Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss betreffend. Ein weiterer Antrag auf Beugestrafe wurde zurückgewiesen.

Dazu kommen zumindest zwei weitere Beugestrafen wegen fortgesetzter ungerechtfertigter Verweigerung der Aussage im Ausschuss. Die zwei bisherigen beliefen sich auf 100 € bzw. 500 €. So hatte etwa der frühere Generalsekretär des Innenministeriums Peter Goldgruber Fragen mit dem Argument, dass der Untersuchungsgegenstand des Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses nicht verfassungskonform sei, grundsätzlich abgeblockt. Zumindest eine Auskunftsperson hat gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) berufen.

Der Verfassungsgerichtshof als Streitschlichtungsorgan wurde in Bezug auf den COFAG-Untersuchungsausschuss und den Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss bisher fünf Mal angerufen. Davon ist eine Entscheidung noch offen.

Dass die beiden Mitte Dezember 2023 eingesetzten U-Ausschüsse nicht wie üblich 14 Monate dauern, liegt an der bevorstehenden Nationalratswahl: Spätestens 82 Tage vor der Wahl sind die Abschlussberichte dem Plenum zu übermitteln. Die verkürzte Dauer schlägt sich auch statistisch nieder: Die beiden weiteren Untersuchungsausschüsse dieser Legislaturperiode, der ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss und der Ibiza-Untersuchungsausschuss, konnten in 48 bzw. 57 Sitzungen deutlich mehr Auskunftspersonen - 82 bzw. 105, manche davon mehrfach - befragen. Mit 27 Millionen Aktenseiten (davon 1,5 Mio. auf Papier) und einem elektronischen Datenvolumen von 1,7 Terabyte war der ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss auch in anderer Hinsicht rekordverdächtig.

Untersuchung möglicher Steuergeschenke und zweckwidriger Verwendung öffentlicher Gelder

Mit dem COFAG-Untersuchungsausschuss wollen SPÖ und FPÖ insbesondere prüfen, ob "Milliardäre", die Spenden an die ÖVP geleistet haben oder um deren Unterstützung die Volkspartei geworben hat, vom Staat bevorzugt behandelt worden sind. Dabei geht es zum Beispiel um Förderungen, Steuernachlässe, beschleunigte Verfahren oder Informationsweitergaben. Zudem halten es die beiden Initiatoren Kai Jan Krainer (SPÖ) und Christian Hafenecker (FPÖ) grundsätzlich für notwendig, Licht in die "Blackbox" COFAG zu bringen. Auch etwaige Interventionen in Zusammenhang mit Aufsichts- bzw. Strafverfahren sowie mögliche Schmiergeldflüsse gehören zum Untersuchungsgegenstand.

Der ÖVP wiederum geht es darum, mit dem Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss die Regierungsbeteiligungen der SPÖ und der FPÖ in der Zeit von 2007 bis 2020 im Hinblick auf eine mögliche zweckwidrige Verwendung öffentlicher Gelder in von "roten" bzw. "blauen" Minister:innen geleiteten Ressorts unter die Lupe zu nehmen. Dabei wollen Initiator Andreas Hanger und seine Fraktionskolleg:innen unter anderem Inseratenschaltungen, Medienkooperationsvereinbarungen, Umfragen, Gutachten, Studien und andere Auftragsvergaben durchleuchten, wobei sie bei den Befragungen einen besonderen Fokus auf die FPÖ legten. (Schluss) gs/mbu


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