- 21.05.2024, 17:26:01
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- OTS0166
Richtigstellung zu Standard-Online-Story vom 19. 5. 2024
Wien (OTS) - Experte Martin Kreutner wird in der
 Standard-Online-Story „IMPULSE FÜR DEN ORF – Antikorruptionsexperte:
 ORF erfüllt Transparenzgesetz nicht ausreichend“ vom 19. Mai 2024 mit
 den Worten zitiert, dass „der ORF nicht – wie im Gesetz verlangt –
 transparent gemacht habe, mit wem die Beraterverträge abgeschlossen
 wurden“ und dass er einen „Ablenkungseffekt“ orte: „Wir haben ein
 Budget von einer Milliarde, diskutieren aber nur über die paar
 Hunderttausend.“ Der ORF weist dies entschieden zurück: Die Gebarung
 des ORF ist transparent und wird vielfach geprüft. Alle im neuen
 ORF-Gesetz festgelegten Transparenzrichtlinien wurden und werden
 exakt umgesetzt.
Der Experte liegt mit seinem Vorwurf – der ORF hätte die Namen der
 Vertragspartner bei Beraterverträgen und Beschaffungsverträgen
 angeben müssen – eindeutig falsch. Das Gegenteil ist richtig, wie
 sich eindeutig aus den Erläuterungen der ORF-Gesetz-Novelle ergibt
 (ErlRV 2082 BlgNR 27. GP zu § 7a ORF-G): „Die Darstellung über
 Gegenstand, Entgelt und Laufzeit von Beraterverträgen, von
 Beschaffungs-Rahmenverträgen sowie von Werkverträgen dient der
 Transparenz in der Frage, welche Leistungen der ORF in welcher Höhe
 und für welchen Zweck nicht durch Leistungen im Unternehmen abdecken
 oder abdeckt, sondern extern zukauft. Für die Darstellung genügt die
 Bezeichnung und die Art der beauftragten Leistung, ohne dass es
 erforderlich wäre, personenbezogene Daten anzugeben.“ Die Namen der
 Vertragspartner wären personenbezogene Daten.
Der ORF hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, den er erfüllen muss.
 Im Gegensatz zu kommerziellen Medien ist der ORF als
 öffentlich-rechtlicher Rundfunk der Öffentlichkeit für die Umsetzung
 seiner Aufträge und die zweckmäßige Verwendung der finanziellen
 Mittel umfassend Rechenschaft schuldig. Als eines der meistgeprüften
 Unternehmen des Landes wird seine Geschäftstätigkeit streng und
 laufend insbesondere auch hinsichtlich Beratungs- und
 Konsulentenverträgen von folgenden Institutionen kontrolliert:
 Stiftungsrat, Prüfungskommission, Regulierungsbehörde KommAustria,
 Rechnungshof.
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