• 21.05.2024, 17:26:01
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  • OTS0166

Richtigstellung zu Standard-Online-Story vom 19. 5. 2024

Wien (OTS) - Experte Martin Kreutner wird in der
Standard-Online-Story „IMPULSE FÜR DEN ORF – Antikorruptionsexperte:
ORF erfüllt Transparenzgesetz nicht ausreichend“ vom 19. Mai 2024 mit
den Worten zitiert, dass „der ORF nicht – wie im Gesetz verlangt –
transparent gemacht habe, mit wem die Beraterverträge abgeschlossen
wurden“ und dass er einen „Ablenkungseffekt“ orte: „Wir haben ein
Budget von einer Milliarde, diskutieren aber nur über die paar
Hunderttausend.“ Der ORF weist dies entschieden zurück: Die Gebarung
des ORF ist transparent und wird vielfach geprüft. Alle im neuen
ORF-Gesetz festgelegten Transparenzrichtlinien wurden und werden
exakt umgesetzt.

Der Experte liegt mit seinem Vorwurf – der ORF hätte die Namen der
Vertragspartner bei Beraterverträgen und Beschaffungsverträgen
angeben müssen – eindeutig falsch. Das Gegenteil ist richtig, wie
sich eindeutig aus den Erläuterungen der ORF-Gesetz-Novelle ergibt
(ErlRV 2082 BlgNR 27. GP zu § 7a ORF-G): „Die Darstellung über
Gegenstand, Entgelt und Laufzeit von Beraterverträgen, von
Beschaffungs-Rahmenverträgen sowie von Werkverträgen dient der
Transparenz in der Frage, welche Leistungen der ORF in welcher Höhe
und für welchen Zweck nicht durch Leistungen im Unternehmen abdecken
oder abdeckt, sondern extern zukauft. Für die Darstellung genügt die
Bezeichnung und die Art der beauftragten Leistung, ohne dass es
erforderlich wäre, personenbezogene Daten anzugeben.“ Die Namen der
Vertragspartner wären personenbezogene Daten.

Der ORF hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, den er erfüllen muss.
Im Gegensatz zu kommerziellen Medien ist der ORF als
öffentlich-rechtlicher Rundfunk der Öffentlichkeit für die Umsetzung
seiner Aufträge und die zweckmäßige Verwendung der finanziellen
Mittel umfassend Rechenschaft schuldig. Als eines der meistgeprüften
Unternehmen des Landes wird seine Geschäftstätigkeit streng und
laufend insbesondere auch hinsichtlich Beratungs- und
Konsulentenverträgen von folgenden Institutionen kontrolliert:
Stiftungsrat, Prüfungskommission, Regulierungsbehörde KommAustria,
Rechnungshof.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GOK

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