• 11.04.2024, 14:33:20
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Smolle: Psychotherapie-Ausbildung an öffentlichen Universitäten ab 2026

ÖVP-Gesundheitssprecher: Psychotherapiegesetz heute im Gesundheitsausschuss beschlossen

Wien (OTS) - 

Eine umfassende Novelle des Psychotherapiegesetzes wurde heute in der Sitzung des Gesundheitsausschusses mehrheitlich beschlossen. Ab 2026 wird es erstmals möglich sein, sich an öffentlichen Universitäten zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ausbilden zu lassen. Durch die Akademisierung wird eine Ausbildung geschaffen, die auch formal den Anforderungen und der Verantwortung dieses Gesundheitsberufs entspricht. Bisher mussten oft bis zu 50.000 Euro für die Ausbildung an privaten außeruniversitären Ausbildungsvereinen aufgewendet werden. „Mehr als 30 Jahre nach Inkrafttreten des ersten Psychotherapiegesetzes wird die Ausbildung nun akademisiert und damit auf neue Beine gestellt“, spricht heute, Donnerstag, ÖVP-Gesundheitssprecher Abg. Josef Smolle, den zentralen Aspekt der Gesetzesnovelle an.  

Konkret sieht der Gesetzesentwurf die Einrichtung eines zweijährigen Masterstudiengangs (vier Semester) an öffentlichen Universitäten ab dem Jahr 2026 vor. Geplant sind 500 Plätze pro Jahr, die regional verteilt verfügbar sein sollen. Zulassungsvoraussetzung für das neue Masterstudium ist ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium unterschiedlicher Gesundheits- und Sozialberufe, wobei in Zukunft auch ein eigenes Psychotherapie-Bachelor-Studium vorgesehen ist. Fachärztinnen und -ärzte für Psychiatrie, Ärztinnen und Ärzte mit einer Zusatzausbildung in psychotherapeutischer Medizin oder Klinische Psychologinnen und Psychologen bekommen ihre bisherige Ausbildung, wenn sie zusätzlich Psychotherapeutinnen oder -therapeuten werden möchten, in hohem Maße angerechnet. 

Nach dem Masterstudium folgt eine praktische Phase mit Patientinnen- bzw. Patientenkontakt und staatlicher Approbationsprüfung. „Auf diese Weise sollen die Studierenden mit den unterschiedlichen Settings, in denen Psychotherapie stattfindet, vertraut gemacht werden und die Versorgungssituation wird auch verbessert“, so Smolle. „Im weiteren Ausbau wird es wichtig sein, dass ein zunehmender Anteil der postgradualen Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen absolviert wird.“  

Neu eingeführt wird auch die Möglichkeit zur Online-Psychotherapie, sofern die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Diese Möglichkeit wird auch den Klinischen Psychologen und Musiktherapeuten eröffnet. Weitere Änderungen im Psychologen- und Musiktherapiegesetz betreffen unter anderem Fragen der Berufsanerkennung auf europäischer Ebene sowie die Normierung eines Musiktherapiebeirates. 

Psychische Gesundheit ist eine wichtige Basis für ein erfülltes und gesundes Leben. Laut dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie erkranken mindestens 23 Prozent der Bevölkerung jährlich an psychischen, krankheitswertigen Störungen, wobei nur 14 Prozent im aktuellen Versorgungssystem erfasst werden. Sieben Prozent der Bevölkerung könnten für psychotherapeutische Behandlung motiviert werden. Wir brauchen daher bestens ausgebildete Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Österreich. „Mit der umfassenden Novelle schaffen wir einen breiten, kostengünstigen Zugang zu diesem wichtigen Beruf im Sinne einer optimalen psychosozialen Versorgung der Bevölkerung“, so Smolle abschließend. (Schluss)

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