- 09.04.2024, 11:01:01
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„Die Macht der Investoren“: „Am Schauplatz“ über umstrittene Luxus-Immobilienprojekte in der Steiermark und Oberösterreich
Am 11. April um 21.05 Uhr in ORF 2
Utl.: Am 11. April um 21.05 Uhr in ORF 2 =
Wien (OTS) - Das Geschäft mit Immobilien im Luxusbereich boomt allen
Krisen zum Trotz. Investoren sind österreichweit auf der Suche nach
den schönsten Plätzen. Direkt am See, an der Skipiste oder mitten in
den Weinbergen. Unter maximaler Dehnung der Gesetzeslage werden
sensible Landschaften verbaut. So mancher Bürgermeister fürchtet die
Macht der Investoren. Um Projekte durchzuboxen, kommen Investoren
meist nicht allein, sondern in Begleitung von Anwälten und
Pressesprechern und machen recht unverhohlen Druck auf die
Lokalpolitiker. Seit Jahren dokumentiert „Am Schauplatz“-Reporterin
Nora Zoglauer die abenteuerlichsten Immobilienprojekte. Sie ist in
ganz Österreich unterwegs und zeichnet überall ein ähnliches Bild:
mächtige Investoren, überforderte Bürgermeister und verzweifelte
Einheimische.
Für die aktuelle „Am Schauplatz“-Reportage „Die Macht der Investoren“
– zu sehen am Donnerstag, dem 11. April 2024, um 21.05 Uhr in ORF 2 –
ist Nora Zoglauer in die Steiermark gefahren. An der Weinstraße
zwischen Gamlitz und Ehrenhausen ist fast jeder Hügel verbaut.
Bekannte Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft haben ehemalige
Buschenschanken aufgekauft und Bauprojekte der Superlative errichtet.
So mancher Millionär versucht sich jetzt auch als Winzer. In der noch
nicht verbauten Schilchergegend rund um Stainz sollen die nächsten
Projekte realisiert werden. Das beliebte Ausflugslokal
Engelweingarten wurde von einem Investor gekauft. Der plant jetzt ein
großes touristisches Projekt samt mehrerer Chalets. Wobei das Wort
Chalet in Weingartenhäuser umbenannt wurde. Eine Bürgerinitiative
will das Projekt verhindern. Hier sei weder gesetzeskonform noch
transparent vorgegangen, kritisiert sie.
Im oberösterreichischen Hinterstoder in unmittelbarer Nähe zum
Schiederweiher, der 2018 zum schönsten Platz Österreichs gekürt
wurde, hat ein Investor trotz massiver Proteste aus der Bevölkerung
mit dem Bau eines Luxuscampingprojekts begonnen. Nora Zoglauer
dokumentiert den Fall seit vier Jahren. Diesen Herbst will der
Investor eröffnen. Doch jetzt hat der Verfassungsgerichtshof
entschieden, dass Teile des örtlichen Entwicklungskonzepts, die
Flächenwidmung sowie der Bebauungsplan des bereits in Bau
befindlichen Luxuscampingplatzes gesetzeswidrig sind. Was bedeutet
das für das Bauvorhaben und muss die Gemeinde für die Fehler haften?
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