- 08.04.2024, 08:00:03
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- OTS0004
Greenpeace-Beschwerde zu Molln: Verfassungsgerichtshof ist jetzt involviert
Oberösterreichisches Landesverwaltungsgericht vermutet Verfassungswidrigkeit im Naturschutzgesetz – Verfahren unterbrochen, bis Entscheidung des VfGH vorliegt
Utl.: Oberösterreichisches Landesverwaltungsgericht vermutet
Verfassungswidrigkeit im Naturschutzgesetz – Verfahren
unterbrochen, bis Entscheidung des VfGH vorliegt =
Wien / Molln (OTS) - Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht
lässt das Naturschutzgesetz vom Verfassungsgerichtshof auf seine
Verfassungskonformität prüfen. Anlass dazu ist unter anderem die
Greenpeace-Beschwerde gegen die Gasbohrungen von ADX in Molln. Grund
dafür ist die Umkehr des Grundsatzes der aufschiebenden Wirkung von
Bescheidbeschwerden. Denn: Nach dem oberösterreichischen
Naturschutzgesetz haben Beschwerden grundsätzlich keine aufschiebende
Wirkung, diese kann nur auf Antrag zuerkannt werden. Das
Landesverwaltungsgericht ortet darin eine Verfassungswidrigkeit und
hat dementsprechend einen Antrag auf Prüfung des Paragrafen 43a
(Aufschiebende Wirkung von Beschwerden) des oberösterreichischen
Naturschutzgesetzes gestellt. Greenpeace begrüßt diesen Schritt und
erwartet vom Verfassungsgerichtshof eine klare Rechtsprechung, die
den gesetzlichen Naturschutz in Oberösterreich stärkt.
Jasmin Duregger, Klima- und Energieexpertin bei Greenpeace in
Österreich: “In Molln hat der australische Energiekonzern ADX Wiesen
zerstört, Wege planiert und massive Bohrtürme für die Förderung von
fossilem, klimaschädlichen Gas direkt neben einem Naturschutzgebiet
aufgestellt, während rechtliche Fragen noch ungeklärt sind. Die ÖVP
und FPÖ haben Löcher in das oberösterreichische Naturschutzgesetz
gerissen und so der Verwüstung Tür und Tor geöffnet. Der
Verfassungsgerichtshof muss diese Gesetzeslücke dringend schließen,
damit Natur und Klima in Oberösterreich wirkungsvoll geschützt werden
können.”
In Oberösterreich muss die Beschwerdeführerin (in diesem Fall
Greenpeace) Argumente vorbringen, damit die Bauarbeiten von ADX
aufgeschoben werden, bis zumindest eine erste gerichtliche Erkenntnis
über die Genehmigung vorliegt. In anderen Bundesländern, wie Tirol
oder der Steiermark, erfolgt dies automatisch nach dem
Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz; dort kann die aufschiebende
Wirkung nur über einen Antrag des Projektwerbers (das wäre in diesem
Fall ADX) und nur bei „Gefahr im Verzug“ ausgeschlossen werden.
Fossile Energien sind der größte Verursacher von Treibhausgasen und
der steigenden Erderhitzung. Das hat auch die internationale
Staatengemeinschaft erkannt und bei der letzten Klimakonferenz eine
Abkehr von fossilen Energien beschlossen. Dennoch wird weiter an
fossilen Energien festgehalten und neue Quellen gesucht. Greenpeace
kämpft für eine nachhaltige Energiewende in Richtung erneuerbarer
Energien, die sicher, stabil und sauber sind. Um Österreich aus der
Abhängigkeit von klimaschädlichen fossilen Energien zu befreien, muss
der Ausstieg aus Öl und Gas gesetzlich verankert werden.
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