- 05.04.2024, 11:13:04
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„Bürgeranwalt“: Kein Kostenersatz für die Spezialbehandlung von offenen Wunden
Am 6. April um 18.00 Uhr in ORF 2
Utl.: Am 6. April um 18.00 Uhr in ORF 2 =
Wien (OTS) - Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 6. April 2024, um 18.00 Uhr in ORF 2
folgende Beiträge:
Kein Kostenersatz für die Spezialbehandlung von offenen Wunden
Nach dem Spiel mit ihrem kleinen Welpen hatte Frau F. eine kleine
Wunde an der Ferse, die nicht heilte. Besuche beim Hausarzt, dann bei
der Hautärztin und im Spital brachten keine Verbesserung des
Zustandes. Als schon von einer drohenden Amputation die Rede war,
fand man bei einem sogenannten „Wundmanagement“ die
Behandlungsmethode, die zur Heilung führt. Die Kosten dafür – mehrere
tausend Euro – werden von den Gesundheitskassen aber nicht
übernommen. Volksanwalt Bernhard Achitz fordert eine
Gesetzesänderung, damit auch Behandlungen von „Wundmanager:innen“
bezahlt werden.
Kritik an Ratten-Bekämpfung. Sind streng geschützte Tiere dadurch
bedroht?
In Wien sind Liegenschaftseigentümer:innen bei der Gefahr von
„Rattenbefall“ zur Bekämpfung verpflichtet. Das wird oft mit
Rattenköderboxen getan. Damit werden aber auch immer wieder streng
geschützte Feldhamster getötet. Das ist wiederum laut Wiener
Naturschutzgesetz verboten. Volksanwalt Bernhard Achitz forderte Ende
2022 in „Bürgeranwalt“ die Regelungen anzupassen. Wie hat die Stadt
reagiert?
Haustürgeschäfte
Frau T. aus Wien ist 77 Jahre alt und an Demenz erkrankt. Vergangenes
Jahr wurden ihr zwei vermeintlich wertvolle Nachdrucke alter Bücher
um mehr als 20.000 Euro von einer Firma aus Deutschland bei einem
Haustürgeschäft verkauft. Weil sie die Bücher nicht sofort bezahlen
konnte, wurde ihr zusätzlich auch ein Kredit vermittelt. Die Bücher
seien laut einem Gutachter in Wahrheit aber nicht viel wert,
kritisiert die Tochter und Erwachsenenvertreterin von Frau T. Bekommt
sie das Geld zurück? Im Studio diskutiert der Rechtsanwalt von Frau
T. unter anderem mit der Anwältin des Kreditvermittlers.
Unverschuldet verletzt – Wann zahlt die Versicherung des schuldigen
Lenkers für Folgeschäden?
Frau M. wurde bei einem Autounfall, an dem sie keine Schuld hatte,
schwer verletzt. Sie leidet bis heute an den Folgen dieses
Frontalzusammenstoßes, der ihr Leben nachhaltig verändert hat. Sie
ist arbeitsunfähig und verzweifelt. Obwohl die
Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch für alle
unfallkausalen Spätfolgen einstehen muss, gibt es regelmäßig
Konflikte darüber, welche Schmerzen, Therapien oder Behandlungen vom
Unfall herrühren. Gibt es nach einer Diskussion in „Bürgeranwalt“
eine Lösung?
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