• 03.04.2024, 14:02:35
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Netzwerk Kinderrechte zu Strafmündigkeit: Keine Herabsenkung, aber Ressort- und Bundesländerübergreifende Arbeitsgruppe

Unterstützung für Erklärung des Netzwerks Kriminalpolitik: Ja, es braucht bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalog für Unter-14-Jährige in einer gestärkten Kinder- und Jugendhilfe

Wien (OTS) - 

"Das heutige Pressefoyer nach dem Ministerrat hat ein Versäumnis der Regierung aufgezeigt: Innenminister Gerhard Karner und Justizministerin Alma Zadić haben heute zwar zu diversen Gesetzesvorhaben gesprochen. Beim in den letzten Wochen debattierten Thema Strafmündigkeit und Delikte junger Menschen wurde aber leider noch keine ressortübergreifende Arbeitsgruppe aller zuständigen Regierungsressorts eingesetzt.

So soll bis Ende April ein erster Zwischenbericht bloß einer Arbeitsgruppe von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Innenminister Gerhard Karner mit einem Schwerpunkt auf den unterschiedlichen Altersgrenzen bei der Strafmündigkeit innerhalb Europas erstellt werden. Jetzt nur auf diese Ergebnisse zu warten und anschließend zu reagieren, halten wir für zu wenig. Wir appellieren dringend an die Regierung, dass zumindest die Ressorts Justiz, Inneres, Familie und Jugend gemeinsam unter Beteiligung aller Bundesländer mit Experten und Expertinnen Verbesserungen erarbeiten. Die heutige Erklärung des Netzwerks Kriminalpolitik zum Strafmündigkeitsalter unterstützen wir vollinhaltlich. Mehr ist dieser evidenzbasierten Expertise nicht hinzuzufügen.

Eine Herabsenkung auf unter 14 Jahre wäre eine klare Verletzung der Kinderrechte laut UN-Kinderrechtskonvention. Was es sehr wohl braucht, ist ein bundesweit einheitlicher Maßnahmenkatalog für Unter-14-Jährige in einer gestärkten Kinder- und Jugendhilfe. Hier sind die Bundesländer speziell einzubinden. Auch weitere sofort umsetzbare Regierungsvorhaben verfolgen das alle einende Ziel, nämlich dass Kinder in ihrem Aufwachsen weniger Gewalt erleben oder auch selbst ausüben: zum Beispiel die effektive Umsetzung des im Dezember 2023 verabschiedeten Nationalen Aktionsplans zur Bekämpfung von Kinderarmut, zusätzliche Ressourcen für verpflichtende Kinderschutzkonzepte in Österreichs Schulen ab 2024/2025, kassenfinanzierte Psychotherapie für jeden, der sie braucht, oder die Obsorge ab Tag 1 für unbegleitete junge geflüchtete Menschen." heißt es heute aus dem Netzwerk Kinderrechte Österreich, einem Zusammenschluss von 53 Organisationen und Institutionen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich www.kinderhabenrechte.at

Rückfragen & Kontakt

Netzwerk Kinderrechte Österreich
Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez
0676880111016
elisabeth.schaffelhofer@kinderhabenrechte.at
www.kinderhabenrechte.at

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