• 03.04.2024, 11:05:13
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  • OTS0079

„Eco“: Flaute in der Industrie – wird Österreich abgehängt?

Am 4. April um 22.30 Uhr in ORF 2

Utl.: Am 4. April um 22.30 Uhr in ORF 2 =

Wien (OTS) - Dieter Bornemann präsentiert das ORF-Wirtschaftsmagazin
„Eco“ am Donnerstag, dem 4. April 2024, um 22.30 Uhr in ORF 2 mit
folgenden Beiträgen:

Flaute in der Industrie: Wird Österreich abgehängt?

Österreichs Industrie kämpft seit vergangenem Jahr mit weniger
Aufträgen und steigenden Kosten. Die Rezession hat viele
Produktionsbetriebe fest im Griff. Der oberösterreichische
Solar-Spezialist Fronius sieht sich mit massiver Billigkonkurrenz aus
China konfrontiert. Andere bekannte Top-Unternehmen haben heuer
bereits Mitarbeiter:innen abgebaut: vom Motorradhersteller KTM über
den Maschinenbauer Engel bis zum Technologiekonzern AVL List. Immer
öfter hört man von Betrieben, dass sie auch über Abwanderung
nachdenken. Was passiert derzeit am Industriestandort Österreich? Ist
das nur eine vorübergehende Krise oder handelt es sich um eine
schleichende Deindustrialisierung? Bericht: Bettina Fink, Michael
Mayrhofer

Atom-Aus: Wie Deutschland den Ausstieg aus der Kernkraft verkraftet

Am 15. April 2023 wurden inmitten einer Energiekrise die drei letzten
Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Die politische Debatte
über diese Entscheidung ist ein Jahr nach dem Ausstieg wieder
aufgeflammt. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert den
Wiedereinstieg in die Kernkraft, Wirtschaftsminister Robert Habeck
hält das weder für sinnvoll noch für finanzierbar. Gleichzeitig haben
sich auf einem Gipfel in Brüssel 30 Staaten auf eine Renaissance der
nuklearen Energiegewinnung verständigt. Welche Herausforderungen sind
mit dem Rückbau der stillgelegten Atomkraftwerke verbunden? Und wie
deckt Deutschland nach dem atomaren Abschied seinen Strombedarf?
Bericht: Andreas Pfeifer

Geschäftsmodell Besitzstörung: Werden Autofahrer jetzt nicht mehr
abgezockt?

Die Firma Zupf Di meint es wörtlich und droht Autofahrer:innen mit
Besitzstörungsklagen wegen Falschparkens. Damit es nicht so weit
kommt, sollen Betroffene knapp 400 Euro bezahlen, sonst sehe man sich
vor Gericht wieder, lautet die Forderung. Viele Autofahrerinnen und
Autofahrer haben daraufhin Geld überwiesen. Doch wie der Oberste
Gerichtshof jüngst entschieden hat, war Zupf Di zu dieser Forderung
gar nicht berechtigt. Ist dem lukrativen Geschäft mit der
Besitzstörung damit ein Ende gesetzt? „Eco“ fragt nach. Bericht:
Matthias Linke

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