• 26.03.2024, 08:26:15
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Deutschland: Cannabis ab 1.4.2024 legal. Österreich: ÖVP und Grüne verhindern Cannabis mit volksfeindlicher Gesundheitsdiktatur

Cannabis-Realjurist W. Pöltl: ÖVP und GRÜNE machen auch bei Cannabis das, was sie am besten können. Gegen das Volk regieren.

Graz (OTS) - 

Realjurist W. Pöltl prangert an: Unter Schärfere Kontrollen im Cannabisverkauf - ooe.ORF.at (Ein Artikel des ORF vom 26.3.2024) darf man lesen: Strengere Kontrollen fordern Politik und Drogenexperten in den sogenannten Hanfshops. In Einzelfällen könne es vorkommen, dass man beim Erwerb von legalen Cannabisprodukten auch Stoffe kauft, die berauschende Wirkung haben und daher in Österreich verboten sind.

W. Pöltl dazu im Originalton: Ich sehe das als Hetze gegen die Cannabis-Legalisierung. Mein Gesetzesvorschlag zur Cannabis-Legalisierung liegt dem "grünen" Gesundheitsministerium bereits seit 2019 vor und wird vollinhaltlich - gegen den Volkswillen - ignoriert. Im gegenständlichen Cannabis-Artikel heißt es weiter: 

Primar Kurosch Yazdi-Zorn, der Vorstand der Klinik für Psychiatrie des Kepler Universitätsklinikum in Linz sprach am Dienstag bei einer Pressekonferenz davon, dass sich nicht alle Hanfshops an die Regeln halten würde. Er wolle keine Pauschalurteile aussprechen, aber es bestehe „da und dort die Praxis, dass man den Konsumenten nicht nur das legale CBD verkauft, das ja an sich harmlos wäre, sondern auch synthetische Cannabinoide beimischt oder draufsprüht, damit dann tatsächlich eine THC-ähnliche Wirkung eintritt

W. Pöltl dazu: Es ist zu hinterfragen, woher der genannte Primar wissen will, dass sich "nicht alle Handshops an die Regeln halten" würden. Einen Beweis zur Untermauerung seiner Behauptung findet man im gesamten Artikel nicht. Man darf aber man mit Verwunderung weiter lesen: 

Schwere gesundheitliche Probleme

Thomas Schwarzenbrunner von der Sucht und Drogenkoordination des Landes Oberösterreich berichtete vom Fall eines jungen Mannes, der in einem Hanfshop legales Cannabis erworben hat. Der Mann bekam so schwere gesundheitliche Probleme, dass er in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Bei der Analyse des vermeintlichen CBD-Produktes stellte sich heraus, so Schwarzenbrunner, dass diese mit einem synthetischen Cannabiniod versetzt gewesen seien.

W. Pöltl findet auch dazu klare Worte: 

Hier wird beschrieben, dass ein junger Mann in einem Hanfshop legales Cannabis erworben hat. W. Pöltl fragt: Wo liegt das Problem, wenn er legales Cannabis gekauft hat? Eine angebliche Erkrankung dieses angeblichen jungen Mannes wird natürlich sofort einem "vermeintlichen" CBD - Produkt untergejubelt. Aber auch hier fehlt jeglicher nachvollziehbare und wissenschaftlich dokumentierte Beweis über diesen angeblichen Fall des angeblichen jungen Mannes. Schon gar nicht wird die angebliche  Analyse des "vermeintlichen" CBD-Produktes veröffentlicht.

Der Anti-Cannabis-Hatz nicht genug, sagt W. Pöltl. Man darf weiter lesen:

Einzelfälle

Wie oft so etwas vorkommt, könne er nur schwer einschätzen, „weil wir dazu keine Daten haben“, so Schwarzenbrunner im Interview mit dem ORF Oberösterreich. Er müsse von Einzelfällen ausgehen, die man auch dokumentiert habe „und deswegen muss ich die Wahrscheinlichkeit in Betracht ziehen“, dass vermeintlich legale und sichere Cannabisblüten auch gefährliche Substanzen mit sich bringen könnten.

W. Pöltl führt dazu aus:

Schwarzenbrunner gibt mit seiner Aussage "Wie oft so etwas vorkommt, könne er nur schwer einschätzen, „weil wir dazu keine Daten haben ...." zu, dass man überhaupt keine auswertbare Daten hat, um überhaupt den Hanfshops, nachvollziehbar unschlüssig, den Verkauf von illegalen Substanzen vorwerfen zu können. Dass Schwarzenbrunner Jurist sei - oder gar Umfrageexperte - , ist dem W. Pöltl nicht bekannt.

Der skandalöse Höhepunkt des Anti - Cannabis - ORF - Artikels ist aber hier erreicht:

Gesetzliche Regelungen

Oberösterreichs Gesundheitsreferentin und Landeshauptmannstellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) fordert jetzt, dass die Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherinnen- und Nichtrauchergesetzes auch für den Verkauf von Cannabisblüten angewendet werden. Damit wäre zum Beispiel jeglicher Versandhandel von CBD-Cannabis oder Werbung und Sponsoring verboten. Auf den Verpackungen wäre dann auch ähnliche Warnhinweise wie auf den Zigarettenschachteln. Haberlander fordert auch deutlich mehr Überprüfungen der Produkte im Handel.

W. Pöltl tobt: 

Haberland hat als Oberösterreichs Gesundheitsreferentin (und noch dazu Landeshauptmann-Stellvertreterin) offenbar keine Ahnung von den für Cannabis-Blüten anzuwendenden Gesetzesbestimmungen. Sie hat offenbar keine Ahnung davon, dass getrocknete Cannabis-Blüten vom Gesetzgeber als pflanzliche Raucherzeugnisse eingestuft werden und somit dem TNRSG unterliegen. Unter anderem: Gemäß § 10f Abs. 1 iVm mit Abs. 2 des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) ist sogar auf der Packung und der Außenverpackung von pflanzlichen Raucherzeugnissen (wie den getrockneten Cannabis-Blüten) der gesundheitsbezogene Warnhinweis “Das Rauchen dieses Produkts schädigt ihre Gesundheit“ anzubringen. Haberland hat offenbar auch keine Ahnung von der gesetzlichen- bereits in Kraft stehenden - Bestimmung des  TNRSG, dass getrocknete Hanfblüten überhaupt nicht über den Versandhandel (Online-Handel) vertrieben werden dürfen. Haberland hat offenbar auch keine Ahnung davon, dass für getrocknete Cannabis-Blüten schon aktuell keine Werbung und kein Sponsoring betrieben werden darf.

Cannabis-Rechtsexperte W. Pöltl fordert mit aller Klarheit: Haberland ist als Gesundheitsreferentin nicht tragbar und rücktrittsreif.

Zusammenfassung: Deutschland hat nach eingehenden politischen Beratungen (im Sinne einer Demokratie und nicht gegen das Volk gerichtet) beschlossen, unter bestimmten Bedingungen den Besitz, den Anbau und den Genuss von Cannabis ab 1.4.2024 zu legalisieren. Aus rechtlicher Sicht ist diese Legalisierung von Cannabis nicht zu beanstanden und im Sinne der Bundesverfassung zu befürworten. Österreich geht wieder einmal einen anderen Weg: Die ÖVP und die Grünen missachten die Bundesverfassung der Republik Österreich und regieren mit der Verhinderung der Legalisierung von Cannabis eindeutig gegen den Volkswillen. Im oben angeführten Artikel werden bloße - durch nichts untermauerte, und durch nichts bewiesene - Behauptungen -gegen Cannabis- aufgestellt. Wenn dann noch die Gesundheitsreferentin Haberland ihre absolute Unkenntnis, betreffend der anzuwendenden Gesetzesbestimmungen (TNRSG), hinsichtlich des Inverkehrbringens von Cannabis-Blüten, durch skandalöse Behauptungen und skandalöse Gesetzes-Forderungen offenlegt, so ist der österreichische Weg der Verhinderung der Legalisierung von Cannabis im Resultat klar erkennbar: Die Verweigerung der Legalisierung von Cannabis durch ÖVP und Grüne ist ein antidemokratischer und diktatorischer Skandal.

Rückfragen & Kontakt

Wolfgang Pöltl
Tel: 06641401616

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