Durchschnittlich 275 Euro Rückzahlung - VKI unterstützt bei der Abwicklung
Mehrere hunderttausend Strom- und Gas-Kund:innen der Wien Energie erhalten nach erfolgreicher Einigung mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) Geld zurück. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Verbrauch, im Durchschnitt sind es 275 Euro. „Wieder ist es uns gelungen, die Rechte von Kund:innen gegen die Übermacht von Konzernen durchzusetzen“, freut sich der für Konsument:innenschutz verantwortliche Minister Johannes Rauch, der den VKI mit der Klage beauftragt hatte. Betroffene Kund:innen der Wien Energie erhalten in den nächsten Tagen Informationsschreiben zur Abwicklung der Rückzahlungen. ***
Die Wien Energie hatte im vergangenen Jahr Verträge von Kund:innen automatisch umgestellt. Dabei hatte das Unternehmen die Geschäftsbedingungen so angepasst, dass Preiserhöhungen auf die Verbraucher:innen abgewälzt wurden. Im Auftrag des Sozialministeriums brachte der Verein für Konsumenteninformation eine Verbandsklage gegen dieses Vorgehen ein. Im Dezember konnte der VKI dann eine erfolgreiche Einigung zum Wohle hunderttausender Kund:innen erzielen.
Alle Strom- und Gaskund:innen, die am 31. August 2022 einen aufrechten Vertrag im „Optima“-Tarif hatten, erhalten nun eine Rückzahlung - egal ob sie automatisch umgestellt wurden, widersprochen oder aktiv zugestimmt haben. Die Rückzahlungshöhe hängt vom tatsächlichen, individuellen Verbrauch ab und davon, ob sie einer Umstellung aktiv zugestimmt haben oder diese automatisch erfolgte. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Verbrauch von 2.000 Kilowattstunden Strom erhält 75 Euro und mit einem Verbrauch von 8.000 Kilowattstunden Gas 200 Euro rückerstattet.
Sammelaktion bis Ende Juni 2024
Alle betroffenen Kund:innen erhalten in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben von der Wien Energie. Für die Abwicklung benötigt man lediglich die Kundennummer und die Vertragskontonummer, die auf der Jahresabrechnung ersichtlich sind.
Über die vom VKI betreute Webseite www.verbraucherrechte.at werden Kund:innen zum Abwicklungstool weitergeleitet. Personen, denen eine Online-Abwicklung nicht möglich ist, können die Rückzahlung in den Servicezentren der Wien Energie beantragen.
Die Auszahlung erfolgt spätestens innerhalb von vier Wochen. Die Anmeldung ist bis zum 30. Juni 2024 möglich. Teilnehmen können auch Personen, die aktuell nicht mehr Kund:innen der Wien Energie sind.
„Als Konsument:innenschutzminister habe ich mich besonders für eine praktikable Lösung zum Wohle der Kund:innen eingesetzt. Die Sammelaktion des VKI bietet Betroffenen schnelle und unbürokratische Hilfe, mit der sie ihre Rückzahlung erhalten“, so Konsument:innenschutzminister Johannes Rauch.
Auch gegen andere Energieanbieter laufen aktuell Verfahren die vom Konsument:innenschutzminster beauftragt wurden. So wurde die EVN vergangene Woche in einem Urteil in erster Instanz ebenfalls wegen unzulässiger Preisanpassungen verurteilt. Der Energieanbieter hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.
Weitere Informationen zur Beantragung gibt es unter www.verbraucherrecht.at/wienenergie-aktion2024.
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