• 24.03.2024, 08:22:56
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Zollamt Österreich rettet dutzende Welpen und Kätzchen aus dem illegalen Tierhandel

Welpenschmuggel-Bilanz 2023: 92 Hunde und 26 Katzen durch Zöllnerinnen und Zöllner aus dem Besitz von Schmugglern befreit

Utl.: Welpenschmuggel-Bilanz 2023: 92 Hunde und 26 Katzen durch
Zöllnerinnen und Zöllner aus dem Besitz von Schmugglern
befreit =

Wien (OTS) - Im vergangenen Jahr befreiten die Beamtinnen und Beamten
des Zollamts Österreich insgesamt 92 Hunde und 26 Katzen aus den
Händen von Schmugglern. Der Großteil der Tiere wurde bei mobilen
Kontrollen aufgegriffen. Meist handelt es sich bei den geschmuggelten
Tieren um viel zu junge Welpen und um Katzenbabys.

„Immenses Tierleid in Kauf zu nehmen, um daraus Profit zu schlagen,
zeugt von einer besonderen Verantwortungslosigkeit gegenüber
schutzlosen Lebewesen. Diese Fälle beweisen auf erschreckende Art,
wie wichtig die Arbeit der heimischen Zollbeamtinnen und -beamten
nicht nur zum Schutz von uns Menschen, sondern auch für Tiere ist.
Ich bin stolz, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kampf
gegen Tierschmuggel so wichtige Arbeit leisten, um Tierleid zu
verhindern“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Während im Jahr 2022 90 aufgegriffene Hunde sowie 19 aufgegriffene
Katzen verzeichnet wurde, stieg diese Zahl im Jahr 2023 auf 92 Hunde
sowie 26 Katzen.
Auch hinsichtlich der Schmuggelwege zeichnet sich ein klarer Trend
ab: Mit 102 Aufgriffen im Straßenverkehr im Jahr 2022 sowie 114
Aufgriffen in 2023 ebendort lässt sich eine deutliche Tendenz zum
Transport via PKW und LKW erkennen. Im Gegensatz dazu wurden im
Flugreiseverkehr 2022 5 Fälle bzw. 2023 drei Fälle aufgedeckt.

Auffällig ist, dass in 97 Fällen im Jahr 2022 bzw. in 110 Fällen im
Jahr 2023 ein kommerzieller Nutzen Anlass des Schmuggels war. Für den
„privaten Gebrauch“ waren es 2022 nur 12 Fälle, 2023 sogar nur 8
Fälle. Dabei wurden auch gefälschte bzw. unrichtige Dokumente oder
ein falscher Impfstatus vorgelegt. Damit täuschen die Schmuggler
nicht nur die Behörden sowie Käuferinnen und Käufer, sondern schaden
damit den Tieren und riskieren die Ausbreitung von Krankheiten.

Großteil der Aufgriffe bei mobilen Zollkontrollen
Der überwiegende Teil der Tiere wurde im Rahmen von mobilen
Kontrollen des Zolls aufgegriffen und stammt meist aus dem
südosteuropäischen Raum. Häufig sind es Jungtiere, die geschmuggelt
werden.
Bei Tieren aus Drittländern muss der grenztierärztliche Dienst
beigezogen werden, sonst der Amtstierarzt, wenn die erforderlichen
Veterinärdokumente nicht vorliegen oder das Tier nicht mit einem
Mikrochip gekennzeichnet ist. Damit soll gewährleistet werden, dass
die Tiere gesund sind und erforderliche Schutzimpfungen, insbesondere
gegen Tollwut, durchgeführt wurden.

Die weiteren Maßnahmen erfolgen auf Anweisung des Grenztierarztes
oder Amtstierarztes, der entweder eine Zurückweisung in den
Einfuhrstaat, die Quarantäne oder die Abnahme verfügt. In den Fällen
der Abnahme werden die Tiere in eine Tierschutzeinrichtung gebracht,
wo die Tiere versorgt, untersucht und gegebenenfalls geimpft und
gechipt werden. Dies ist vor allem bei sehr jungen Tieren ein Thema,
die noch zu jung für Impfungen sind. Die weitere Behandlung bzw.
Abgabe der Tiere erfolgt dann durch die Tierschutzeinrichtung.

Hohen Geldstrafen für die Täterinnen und Täter
Handelt es sich um Schmuggel von Tieren aus dem Drittland, werden
Eingangsabgaben fällig. Liegt ein Schmuggel nach dem
Finanzstrafgesetz vor, wird dieser mit einem Betrag bis zum Doppelten
des auf die Ware entfallenden Abgabenbetrages geahndet. Liegt darüber
hinaus ein Verstoß gegen das Tierseuchenrecht oder die
veterinärbehördliche Einfuhrverordnung vor, sind diese gemäß
Tierseuchengesetz als Verwaltungsübertretung mit einem Strafrahmen
von bis zu 4.360 Euro strafbar.

Delikte gegen das Tiertransportegesetz werden außerdem mit 400 Euro
bis 5.000 Euro und im Wiederholungsfall mit bis zu 7.500 Euro
geahndet. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind von der Behörde
mit einer Geldstrafe bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu
15.000 Euro zu bestrafen. In Summe können also rasch sehr hohe
Strafen zusammenkommen.

Fotos: https://bit.ly/4abcH2T

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