- 22.03.2024, 10:56:37
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Der „Bürgeranwalt“: Wohnen beim Schießplatz
Am 23. März um 18.00 Uhr in ORF 2
Utl.: Am 23. März um 18.00 Uhr in ORF 2 =
Wien (OTS) - Peter Resetarits beschäftigt sich in der jüngsten
„Bürgeranwalt“-Ausgabe am Samstag, dem 23. März 2024, um 18.00 Uhr in
ORF 2 mit folgenden Fällen:
Wohnen beim Schießplatz – Wird in Wien-Stammersdorf zu viel und zu
laut geschossen?
„Den ganzen Tag fallen Schüsse, es hört sich an wie Krieg“: So
schildern Anrainerinnen und Anrainer ihren Alltag in der Nähe des
Schießplatzes Stammersdorf in Wien. Den gibt es zwar seit 100 Jahren,
aber seit dort nicht nur das Bundesheer schießt, sondern seit 2018
auch die Polizei, sei die Lärmbelastung unerträglich geworden.
Volksanwältin Gaby Schwarz stellt sich an die Seite der Lärmgeplagten
und diskutiert mit dem Sprecher des Verteidigungsministeriums über
Lösungen.
Streit um Abmachung – Kommt eine Gemeinde ihren
Zahlungsverpflichtungen nicht nach?
Im Jahr 2017 hat die Gemeinde Pressbaum am Grund der Familie B. neue
Wasser- und Kanalleitungen verlegen lassen und sich verpflichtet,
jährlich knapp 7.000 Euro, inklusive Indexanpassung, für diese
Dienstbarkeit zu zahlen. Herr B. behauptet nun aber, dass die
Gemeinde säumig sei. Der Bürgermeister von Pressbaum argumentiert
wiederum, die Gemeinde hätte eine Doppelüberweisung festgestellt. In
„Bürgeranwalt“ hat der Rechtsanwalt der Gemeinde zugesagt, eine
Lösung finden zu wollen – und Wort gehalten.
Kein Platz für Bienen – Hat ein Imker seinen Kaufvertrag für ein
Grundstück nicht erfüllt?
Der Erwerbsimker Harald S. hat von der Marktgemeinde Sooß in
Niederösterreich ein Grundstück zur Errichtung eines Imkereibetriebes
gekauft. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass er dort einen
landwirtschaftlichen Betrieb errichten muss, widrigenfalls kann die
Gemeinde das Grundstück zurückkaufen. Der Imker hat auf seinem
Grundstück Bienenstöcke aufgestellt, aber aus Sicht der Gemeinde
damit keinen landwirtschaftlichen Betrieb errichtet. Hat sie deswegen
das Recht, den Grund zurückzukaufen?
Unerwartete Generalsanierung
Jungfamilien, die 2021 von der BUWOG Wohnungen erworben hatten, haben
sich 2021 verzweifelt an die Redaktion gewandt. Zitat: „Es hat sich
herausgestellt, dass die BUWOG es jahrelang verabsäumt hat notwendige
Sanierungsarbeiten an der Wohnhausanlage vorzunehmen, oder
stattdessen ausreichend Rücklagen dafür zu bilden.“ Damit würden
existenzielle Belastungen auf Jungfamilien zukommen. Wie hat ein
Gericht vorige Woche in der Sache entschieden?
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