• 20.03.2024, 13:04:08
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Blimlinger erfreut über Novellierung des Hochschulqualitätssicherungsgetzes

Wien (OTS) - 

Integrität im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb ist von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft. Sie bildet die Grundlage für eine vertrauenswürdige Wissenschaft. Die Wissenschaftsskepsis ist in Österreich leider besonders ausgeprägt, wie das Eurobarometer immer wieder zeigt. Plagiate und anderes Fehlverhalten führen zu einem starken Vertrauensverlust und schwächen damit den Stellenwert von Wissenschaft in der Gesellschaft. Mit dieser Novellierung wird auch der Qualitätssicherungsrat gestärkt. Hier vor allem im Bereich der Akkreditierung von Privathochschulen und -universitäten.

„Umso wichtiger ist es, hier einheitliche Standards für alle Hochschulen des tertiären Sektors verbindlich zu etablieren. Wir haben nun Rahmenvorgaben im Hochschulqualitätssicherungsgesetz normiert, die dann in den einzelnen Institutionen umgesetzt werden müssen. Sei es in den Satzungen der Universitäten, sei es in den Fachhochschulen oder den Pädagogischen Hochschulen. Zusätzlich zur Plagiatsbestimmung wurde unter anderem das 'Ghostwriting' aufgenommen. Auch wurden umfassende Begriffsbestimmungen vorgenommen“, ist Eva Blimlinger, Wissenschaftssprecherin der Grünen, erfreut über diesen Weg.

„Unser Ziel ist es, selbsternannte ‘Plagiatsjäger:innen‘ arbeitslos zu machen. Es kann nicht sein, dass es möglich ist, lebenslang für ein Plagiat bestraft zu werden. Selbstverständlich verjähren Plagiate selbst nicht, aber die Möglichkeit, den akademischen Grad aufgrund eines Plagiats zu entziehen. Bachelor bzw. Master Titel werden für sämtliche im Studium absolvierten Studienleistungen vergeben, sie sind der größte Teil - und nicht die Bachelor- oder Masterarbeiten. Dies gilt nicht für Dissertation und Habilitationen“, sagt Blimlinger.

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