Telefonieren und surfen ist in den vergangenen vier Jahren günstiger geworden. Besser steigen vor allem jene aus, die viel surfen. Denn die Mobilfunkbetreiber bieten nun Tarife mit umfangreichen Datenkontingenten bei oft unveränderten Grundentgelten an, zeigt ein aktueller AK Mobilfunk-Preismonitor. Achtung beim Anbieter-Wechsel: Sie sollten Ihren eigenen Verbrauch kennen, auf die Kündigungsform achten und sich über die Mitnahme der Rufnummer informieren. Die AK gibt Tipps.
Das sollten Konsument:innen beim Anbieterwechsel wissen
+ Telefonieren und Internet wird teurer: Bei einigen Anbietern wird Telefonieren und Surfen ab April aufgrund der Inflation kostspieliger. Achtung, Sie haben (nach einem EuGH-Urteil) kein kostenloses Sonderkündigungsrecht, wenn sich Preiserhöhungen auf eine Wertanpassungs- oder Indexklausel stützen, die sich am Verbraucherpreisindex orientiert. Schauen Sie sich gerade nach einem neuen Handybetreiber um, prüfen Sie auch kleinere Anbieter, die bei Ihren Tarifen häufig keine Indexanpassung vorsehen.
+ Eigenen Verbrauch kennen: Um das beste Angebot zu finden, sollten Sie wissen, wie viele Minuten Sie im Schnitt pro Monat telefonieren und wie viele Gigabyte an Daten Sie verbrauchen. Dabei hilft ein Blick in die Monatsrechnung oder die Service-App des Anbieters.
+ Onlinevergleichsrechner nutzen: Die Anbieter übertrumpfen sich laufend mit der Bewerbung ihrer Handytarife. Welche Tarife ist für mich wirklich geeignet? Der AK Handytarif-Rechner hilft, das beste Angebot zu finden unter Rechner | Arbeiterkammer Wien AK Handytarif-Rechner klicken und los geht’s.
+ Auf die Form achten: Bei einer Kündigung sehen die meisten Anbieter die „Schriftform“ vor, das heißt: Ihre Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben. Die sicherste Form der Kündigung ist noch immer ein Brief, der von Ihnen unterschrieben und eingeschrieben an den Anbieter gesendet wird. Auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur kann ein elektronisches Dokument unterzeichnet werden.
+ Informieren bei Rufnummernmitnahme: Vorsicht, einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme der eigenen Telefonnummer haben Sie nur bei einem „echten“ Anbieterwechsel. Der Wechsel zu einer Diskontmarke desselben Anbieters zählt nicht dazu. Erkundigen Sie sich deshalb, ob Sie ihre Telefonnummer auch beim neuen Produkt weiternutzen können. Zunächst müssen Sie die so genannte Nummernübertragungsinformation (NÜV-Info) besorgen, die Sie über die vertraglichen Folgen der geplanten Rufnummernmitnahme aufklärt. Details finden Sie auf der Website des Telekomregulators (www.rtr.at).
Zur Erhebung: Die AK hat die Preisentwicklung österreichischer Mobilfunkangebote von Februar 2020 bis Februar 2024 analysiert. Als Berechnungsbasis dienten 194 neu anmeldbare Tarife von 26 Anbietern. Dabei wurden sechs Nutzer:innen-Typen angenommen: WenigtelefoniererInnen mit und ohne Datennutzung (100 Minuten, 20 SMS oder 150 Minuten, 20 SMS und 1 GB), Kund:innen mit dem Durchschnitts-Nutzungsverhalten von 2019 (177 Minuten, 14 SMS, 5,4 GB) und 2023 (177 Minuten, 8 SMS, 11,0 GB) sowie Intensivnutzer:innen I (1.000 Minuten/SMS und 20 GB) und Intensivnutzer:innen II (1.500 Minuten/SMS und 30 GB).
SERVICE: Den Mobilfunkanbieter-Preismonitor finden Sie unter wien.arbeiterkammer.at/mobilfunk.
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