• 01.03.2024, 10:59:11
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  • OTS0083

Das „Erneuerbares-Gas-Gesetz“ aus Sicht der Bilanzierungsstelle

Wien (OTS) - 

Das "Erneuerbares-Gas-Gesetz" wird von der Bilanzierungsstelle für den österreichischen Erdgasmarkt und der zuständigen Stelle für Biomethan-Einspeisebestätigungen für die Ökostromförderung, AGCS, positiv aufgenommen. Es wird als wichtiger Schritt zur Dekarbonisierung der Energieversorgung und zur Erreichung der Klimaneutralität angesehen.

Die AGCS war seit 2018 aktiv an der Diskussion über die Gestaltung der rechtlichen Grundlagen für die Förderung erneuerbarer Gase beteiligt und unterstützte in diesem Prozess das Marktprämienmodell. Dieses erleichtert im Gegensatz zum Quotenmodell stark die Finanzierung und Planbarkeit von Produktionsanlagen für erneuerbare Gase. Beispiele aus Ländern mit Einspeisevergütungsmodellen wie Dänemark und Frankreich zeigen, dass die Einführung einer langfristigen vorhersehbaren Vergütung zu einem drastischen Anstieg der Einspeisemengen erneuerbarer Gase führen kann.

Der aktuelle Gesetzesvorschlag beinhaltet jedoch ein Quotenmodell, dessen Nachteile durch die Einrichtung einer EGG-Abwicklungsstelle mit Abnahmeverpflichtung und zusätzlichen, derzeit noch undefinierten Förderungen, abgeschwächt werden sollen.

Die Gründung neuer Institutionen im Zentrum wichtiger Interessen (Ausbau der Erneuerbaren, Dekarbonisierung, etc.) führt meist zu einer komplexen Struktur mit vielen beteiligten Akteuren. Effizienz- und Kostengründe sprechen dafür, keine neuen Institutionen zu schaffen, sondern bestehende Stellen einzusetzen, deren langjährig bestehende, in diesem Bereich bewährte Strukturen eine effiziente Umsetzung der Gesetzesziele gewährleisten.

Weiters sollte aus Abwicklungssicht klargestellt werden, wie sich Mengenänderungen im Rahmen des Clearingprozesses, einem zentralen Abrechnungselement der Energiewirtschaft, auf die Quotenberechnung auswirken werden.

Hierbei ist zu beachten, dass die jährlich festzulegenden Quoten, falls diese auf Basis der Mengen des 1. Clearings ermittelt werden, nicht den tatsächlichen Verbrauchswerten entsprechen, da sich diese erst durch die Daten des 2. Clearings (15 Monate später) exakt ermitteln lassen. Somit können endgültige Pönal- bzw. Ausgleichsbeträge erst im Frühjahr 2026 festgestellt werden.

Sollten die vorgeschriebenen Quoten nicht erreicht werden, basiert das "Erneuerbares-Gas-Gesetz" (EGG) auf einem Pönalisierungsmodell, da Versorgern Strafzahlungen für nicht erreichte erneuerbare Anteile in deren Gasverbrauch drohen. Diese Strafzahlungen können sich auf hunderte Millionen Euro summieren.

Rückfragen & Kontakt

AGCS Gas Clearing and Settlement AG
Palais Liechtenstein
Alserbachstraße 14-16
1090 Wien
Email: office@agcs.at

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