• 26.02.2024, 09:42:45
  • /
  • OTS0033

ORF-Redaktionsrat weist Unterstellungen Westenthalers zurück

Nominierung von Stiftungsräten muss Kriterien des ORF-Gesetzes entsprechen

Wien (OTS) - 

Peter Westenthaler, designierter ORF-Stiftungsrat der FPÖ, wirft in einem Interview mit dem „Standard“ den Journalistinnen und Journalisten des ORF vor, als „Propagandamaschinerie“, als „Propagandawerkzeug“ und als „Propagandaorgel“ zu agieren und „parteipolitische Agitation“ zu betreiben.
Der ORF-Redaktionsrat weist diese haltlosen Unterstellungen entschieden zurück und erinnert Herrn Westenthaler daran, dass er als Stiftungsrat gemäß ORF-Gesetz ausschließlich im Interesse des Unternehmens zu agieren hat und nicht im Interesse oder Auftrag der ihn entsendenden politischen Partei.
Dass eine Partei - egal welche - einen Stiftungsrat nominiert, der regelmäßig für ein Konkurrenzunternehmen arbeitet, obwohl das ORF-Gesetz Arbeitsverhältnisse für andere Medienunternehmen als Ausschlussgrund nennt, ist ebenso irritierend, wie die öffentliche Ankündigung eines designierten Stiftungsrats, über die Sitzungen regelmäßig auf einem Konkurrenzsender „informieren“ zu wollen, obwohl die Beratungen des Stiftungsrats laut ORF-Gesetz der Verschwiegenheit unterliegen. 
Der Redaktionsrat ersucht deshalb die Bundesregierung, vor der Bestellung von Peter Westenthaler zum Stiftungsrat, die Vereinbarkeit seiner Nominierung mit den Bestimmungen des ORF-Gesetzes zu überprüfen und die FPÖ gegebenenfalls um die Nominierung einer Persönlichkeit zu ersuchen, die den Kriterien des ORF-Gesetzes entspricht.
Grundsätzlich - und völlig unabhängig von der konkreten Partei - bedauert der Redaktionsrat, dass für einen freigewordenen Sitz im Stiftungsrat nicht ein unabhängiger Medienexperte oder eine erfahrene Aufsichtsrätin nominiert wird, sondern neuerlich ein ehemaliger Partei-Spitzenfunktionär. In diesem Fall aber auch ein ehemaliger Parteifunktionär mit einer langen Geschichte unzulässiger Interventionsversuche gegen ORF-Journalistinnen und -Journalisten, gegen die sich die Redaktionsvertretung wiederholt wehren musste.
An die Bundesregierung und das Parlament appelliert der Redaktionsrat, mit der Gesetzesänderung, die durch das VfGH-Erkenntnis vom Oktober 2023 notwendig wird, die Beschickung der ORF-Gremien so politikfern und professionell wie möglich zu gestalten. Entsprechende Vorschläge und Initiativen liegen seit Jahren vor.
Ausdrücklich bekräftigt der Redaktionsrat seine Ablehnung einer möglichen ORF-Finanzierung aus dem staatlichen Budget, wie sie von Westenthaler im Einklang mit der FPÖ-Parteilinie im „Standard“-Interview vehement vorgetragen wird. Eine solche Budgetfinanzierung würde die Abhängigkeit des ORF von der jeweiligen Bundesregierung dramatisch erhöhen. Vielmehr ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Einklang mit der Rechtssprechung des EGMR möglichst staatsfern zu finanzieren und zu organisieren.

Der ORF-Redaktionsrat
Dieter Bornemann, Simone Leonhartsberger, Peter Daser, Margit Schuschou


Rückfragen & Kontakt

Dieter Bornemann, M.A.
Vorsitzender des Redaktionsrates
dieter.bornemann@orf.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRF

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel