- 22.02.2024, 14:12:34
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Start der Steuerspartage der AK am 26. Februar: Telefonische Beratung ab jetzt buchbar!
AK Kärnten startet am 26. Februar mit den Steuerspartagen am Telefon und dehnt ihren Steuerservice bis 13. April auf Freitag und Samstag aus. Online-Termine unter ktn.ak.at/steuer buchbar.
„Holen Sie Ihr Geld zurück!“, lautet der alljährliche Appell der AK Kärnten. „Jeder Euro zählt! Ob Familienbonus, Homeoffice oder Pendlerpauschale: Wir beraten unsere Mitglieder unkompliziert und kostenlos“, ruft Goach zum Steuersparen auf.
Beratung am Telefon
Bernhard Sapetschnig, Bereichsleiter Finanzen in der AK, definiert das Service: „Entweder man holt sich telefonische Auskunft zu Steuerfragen oder man vereinbart einen Beratungstermin. Unsere Steuerexperten rufen zurück, und während des Telefonats kann auf Wunsch hin über FinanzOnline der Steuerausgleich erledigt werden. Man braucht weder Computer noch Internet, nur den FinanzOnline-Code!“ Nicht vergessen: Der Steuerausgleich kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden; heuer für die Jahre 2019 bis 2023. Kärntenweite telefonische Beratung: 050 477-3002
Steuersparen schnell und einfach am Telefon
Bis einschließlich 13. April: auch Freitagnachmittag und Samstag!
Terminvereinbarung online: kaernten.arbeiterkammer.at/steuer
oder am Telefon für Ihre Region: MO bis DO: 7.30 - 16.30 Uhr und FR 7.30 - 12 Uhr
AK Klagenfurt, Tel. 050 477
AK Feldkirchen, Tel. 050 477-5615
AK St. Veit/Glan, Tel. 050 477-5415
AK Villach, Tel. 050 477-5115
AK Spittal, Tel. 050 477-5315
AK Hermagor, Tel. 050 477-5132
AK Wolfsberg, Tel. 050 477-5215
AK Völkermarkt, Tel. 050 477-5515
Unterlagen bereithalten
„Wer beim telefonischen Beratungstermin den Steuerausgleich von uns erledigt haben möchte, benötigt seine Steuerunterlagen und die persönliche Zugangskennung für FinanzOnline. Pendler sollten außerdem die Ergebnisse des Pendlerrechners bereithalten. Wer Unterhalt bzw. Alimente für Kinder bezahlt hat, brauch zudem Unterlagen zu den tatsächlich bezahlten Unterhaltsleistungen“, fasst Sapetschnig zusammen.
Wichtige Abschreibposten
Ab 2023 werden verschiedene Sozialleistungen jährlich an die Teuerungen angepasst: Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag hat sich für 2023 von 494 Euro auf 520 Euro für ein Kind und von 669 Euro auf 704 Euro für zwei Kinder erhöht. Der Mehrkindzuschlag wurde für 2023 von 240 Euro auf 254,40 Euro jährlich erhöht. Das Pendlerpauschale wurde infolge der hohen Treibstoffkosten von Mai 2022 bis Juni 2023 vorläufig um 50 Prozent erhöht. Wer so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, bekommt aufgrund der Negativsteuer 2023 bis zu 1.105 Euro rückvergütet. Für Pendler sind sogar bis zu 1.250 Euro möglich.
Hilfe im Web und mit Broschüren
Ob Onlinerechner, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie Steuertipps: All das findet man unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer
Erweitert wird das Angebot um kostenlose Broschüren: „Steuer sparen“, „Steuertipps für Eltern“, „Familienbonus Plus“ oder „Steuerrecht kompakt“. Bestelltelefon: 050 477-2823
Rückfragen & Kontakt
Arbeiterkammer Kärnten
Mag. Helfried Fasser
Öffentlichkeitsarbeit
050 477 - 2403
h.fasser@akktn.at
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