• 22.02.2024, 14:12:34
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Start der Steuerspartage der AK am 26. Februar: Telefonische Beratung ab jetzt buchbar!

AK Kärnten startet am 26. Februar mit den Steuerspartagen am Telefon und dehnt ihren Steuerservice bis 13. April auf Freitag und Samstag aus. Online-Termine unter ktn.ak.at/steuer buchbar.

Klagenfurt (OTS) - 

„Holen Sie Ihr Geld zurück!“, lautet der alljährliche Appell der AK Kärnten. „Jeder Euro zählt! Ob Familienbonus, Homeoffice oder Pendlerpauschale: Wir beraten unsere Mitglieder unkompliziert und kostenlos“, ruft Goach zum Steuersparen auf. 

Beratung am Telefon

Bernhard Sapetschnig, Bereichsleiter Finanzen in der AK, definiert das Service: „Ent­weder man holt sich telefonische Auskunft zu Steuerfragen oder man vereinba­rt einen Beratungstermin. Unsere Steuerexperten rufen zu­rück, und während des Te­lefonats kann auf Wunsch hin über FinanzOnline der Steuer­ausgleich erledigt werden. Man braucht weder Computer noch Internet, nur den FinanzOnline-Code!“ Nicht vergessen: Der Steuerausgleich kann bis zu fünf Jahre rückwirkend beantragt werden; heuer für die Jahre 2019 bis 2023. Kärntenweite telefonische Beratung: 050 477-3002 


Steuersparen schnell und einfach am Telefon

Bis einschließlich 13. April: auch Freitagnachmittag und Samstag!  

Terminvereinbarung online: kaernten.arbeiterkammer.at/steuer
oder am Telefon für Ihre Region: MO bis DO: 7.30 - 16.30 Uhr und FR 7.30 - 12 Uhr 

AK Klagenfurt, Tel. 050 477                        

AK Feldkirchen, Tel. 050 477-5615

AK St. Veit/Glan, Tel. 050 477-5415           

AK Villach, Tel. 050 477-5115

AK Spittal, Tel. 050 477-5315                      

AK Hermagor, Tel. 050 477-5132

AK Wolfsberg, Tel. 050 477-5215               

AK Völkermarkt, Tel. 050 477-5515

 

Unterlagen bereithalten

„Wer beim telefonischen Beratungstermin den Steuerausgleich von uns erledigt haben möchte, benötigt seine Steuerunterlagen und die persönliche Zugangskennung für FinanzOnline. Pendler sollten außerdem die Ergebnisse des Pendlerrechners bereithalten. Wer Unterhalt bzw. Alimente für Kinder bezahlt hat, brauch zudem Unterlagen zu den tatsächlich bezahlten Unterhaltsleistungen“, fasst Sapetschnig zusammen. 

Wichtige Abschreibposten

Ab 2023 werden verschiedene Sozialleistungen jährlich an die Teuerungen angepasst: Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag hat sich für 2023 von 494 Euro auf 520 Euro für ein Kind und von 669 Euro auf 704 Euro für zwei Kinder erhöht. Der Mehrkindzuschlag wurde für 2023 von 240 Euro auf 254,40 Euro jährlich erhöht. Das Pendlerpauschale wurde infolge der hohen Treibstoffkosten von Mai 2022 bis Juni 2023 vorläufig um 50 Prozent erhöht. Wer so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, bekommt aufgrund der Negativsteuer 2023 bis zu 1.105 Euro rückvergütet. Für Pendler sind sogar bis zu 1.250 Euro möglich.  

Hilfe im Web und mit Broschüren

Ob Onlinerechner, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-Rechner sowie Steuertipps: All das findet man unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer

Erweitert wird das Angebot um kostenlose Broschüren: „Steuer sparen“, „Steuertipps für Eltern“, „Familienbonus Plus“ oder „Steuerrecht kompakt“. Bestelltelefon: 050 477-2823

Rückfragen & Kontakt

Arbeiterkammer Kärnten
Mag. Helfried Fasser
Öffentlichkeitsarbeit
050 477 - 2403
h.fasser@akktn.at

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