Komplexes Geflecht aus Subunternehmen bei Einfamilienhaus; Finanzpolizei beantragte 42.500 Euro an Strafen
Utl.: Komplexes Geflecht aus Subunternehmen bei Einfamilienhaus;
Finanzpolizei beantragte 42.500 Euro an Strafen =
Wien (OTS) - Bei einer umfassenden Kontrollaktion Ende Jänner deckte
die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung ein komplexes Geflecht
aus Subunternehmen und Sub-Verträgen auf. Kontrolliert wurde
eigentlich nur ein einzelnes Bauvorhaben im Bezirk Kitzbühel im
Eigentum eines deutschen Bauherrn. Die Kontrolle förderte jedoch ein
erschreckendes Ausmaß an gesetzeswidrigen Praktiken zutage, darunter
die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern aus dem Ausland und
zahlreiche Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumpinggesetz.
„Die erfolgreiche Aufdeckung dieser Verstöße durch die Finanzpolizei
zeigt einmal mehr, wie entscheidend die Arbeit unserer
Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten für die Wahrung der
Rechtsstaatlichkeit und den Schutz von Arbeitnehmerrechten ist. So
gewährleisten wir ein faires und gerechtes Arbeitsumfeld für alle und
schützen die Integrität unseres Arbeitsmarktes und unserer
Wirtschaft. Wir werden den Kontrolldruck auch weiterhin
aufrechterhalten, um ein eindeutiges Signal zu senden. Wer sich nicht
an die Regeln hält, wird bestraft“, so Finanzminister Magnus Brunner.
An der Baustelle waren vier ausländische Betriebe mit deutschen,
bulgarischen und serbischen Arbeitnehmern tätig. Bei einem der
Betriebe besteht der Verdacht, es könnte sich um ein ausländisches
Scheinunternehmen handeln. Besonders gravierend war der Fall von drei
serbischen Staatsbürgern, die ohne die erforderliche
Beschäftigungsbewilligung tätig waren. Zusätzlich bestand bei ihnen
der Verdacht auf Unterentlohnung. Die Fremdenpolizei wurde
hinzugezogen und entschied in Abstimmung mit dem Ausländerfachzentrum
des AMS und dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, dass die drei
serbischen Staatsbürger unverzüglich aus Österreich ausreisen
mussten.
Zudem stellten die Beamtinnen und Beamten der Finanzpolizei bei den
angetroffenen ausländischen Firmen noch 18 Verstöße nach dem Lohn-
und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz fest. Nun folgen
gewerberechtliche Anzeigen und die deutschen Behörden erhalten eine
Mitteilung betreffend die Überprüfung des Mindestlohngesetzes in
deren Zuständigkeitsbereich.
In Summe wurden allein durch diese Kontrolle der Finanzpolizei
Strafanträge von mehr als 42.500 Euro gestellt - und das bei einem
einzigen Bauvorhaben eines Einfamilienhauses in Kitzbühel.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI