- 20.02.2024, 15:56:49
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- OTS0132
Bis zu 340 Euro Schulungszuschlag für Sozialhilfebezieher:innen
Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes im Sozialausschuss beschlossen
Bezieher:innen von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung erhalten künftig einen Schulungszuschlag von bis zu 340 Euro pro Monat, wenn sie an Nach- und Umschulungen teilnehmen. Das sieht eine Novelle des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes vor, die heute im Sozialausschuss des Nationalrats beschlossen wurde. “Der Schulungszuschlag ist eine treffsichere Maßnahme, um Betroffene bestmöglich beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen”, ist Sozialminister Johannes Rauch überzeugt. Bislang war ein solcher Zuschuss nur Bezieher:innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vorbehalten. Die Umsetzung des Schulungszuschlags für Sozialhilfebezieher:innen erfolgt durch die Bundesländer, die auch für die Sozialhilfe zuständig sind. **
Im Dezember 2023 haben die Regierungsparteien im Nationalrat einen Initiativantrag zum Schulungszuschlag für Bezieher:innen von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung eingebracht. Heute wurde im Sozialausschuss die entsprechende Novelle zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz beschlossen. Der Schulungszuschlag ist ein Anreiz, zusätzliche Schulungen in Anspruch zu nehmen, die vom Arbeitsmarktservice angeboten werden. Bei einer Ausbildungsdauer von mehr als 12 Monaten erhalten Sozialhilfe-Bezieher:innen 340 Euro monatlich. Dauert sie zwischen 4 und 12 Monate, beträgt der Schulungszuschlag 204 Euro pro Monat. Bei einer Ausbildungsdauer von bis zu 4 Monaten erhalten Sozialhilfe-Bezieher:innen 68 Euro pro Monat. Der Schulungszuschlag wird den Betroffenen für die Dauer der Ausbildung zusätzlich zur Sozialhilfe ausbezahlt. Er wird bei der Berechnung der Sozialhilfe nicht berücksichtigt.
Eine finanzielle Unterstützung zur Teilnahme an Nach- und Umschulungen des AMS war bisher nur Bezieher:innen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vorbehalten. Sie erhalten bereits seit 1. Jänner 2024 einen solchen Schulungszuschlag. Beziehen Betroffene die Sozialhilfe zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe, wird auch dieser Schulungszuschlag künftig nicht mehr als Einkommen berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass der Schulungszuschlag in jedem Fall zusätzlich ausgezahlt wird.
“Mit dem Schulungszuschlag unterstützen wir nun auch Bezieher:innen von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, zusätzliche Qualifikationen zu erwerben und dann wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen”, betont Sozialminister Johannes Rauch. “Bisher konnten es sich viele Betroffene nur schwer leisten, längere Schulungen zu absolvieren und waren gezwungen, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen. Insbesondere in Zeiten, in denen wir in allen Branchen händeringend Fachkräfte suchen, ist das eine wichtige Verbesserung. Unseren Schätzungen zufolge profitieren rund 2.400 Personen von dieser Neuregelung. Für sie verbessern wir die Chancen deutlich, nicht mehr länger auf das soziale Netz angewiesen zu sein und wieder auf eigenen Beinen stehen zu können.”
Der Beschluss des Schulungszuschlags für Sozialhilfebezieher:innen im Nationalrat ist Ende Februar geplant. Nach Inkrafttreten der Novelle zum Sozialhilfegrundsatz-Gesetz haben die Bundesländer 7 Monate Zeit, ihre Ausführungsgesetze anzupassen. Spätestens im Herbst 2024 soll der Schulungszuschlag erstmals österreichweit ausgezahlt werden.
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