• 20.02.2024, 10:58:35
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Neue Diskussion um Bundeskompetenz für Kinder- und Jugendhilfe ist eröffnet

Barbara Nessler, Jugendsprecherin der Grünen, will zurück zu einem Bundesgesetz

Österreich (OTS) - 

Anlässlich des Care Days (16. Februar), dem Tag für Care Leaver (junge Erwachsene aus der Kinder- und Jugendhilfe), äußerte sich Barbara Nessler, Jugendsprecherin der grünen Regierungspartei, zur Übertragung der Kinder- und Jugendhilfe an die Bundesländer. Sie bezeichnete dies als einen groben Fehler, der zu Verschlechterung geführt habe und betonte, dass die Grünen damals nicht im Parlament waren. Im Bundesrat haben sie gegen die „Verländerung“ gestimmt. Dieser Standpunkt wurde auch von allen Expert*innen geteilt, darunter den Kinder- und Jugendanwaltschaften, dem Netzwerk Kinderrechte, den Kinderschutzzentren, dem Ludwig-Boltzmann-Institut, Städtebund, ja sogar den Vertreter*innen für Jugendhilfe in den Ländern. Alle fürchteten, dass die ohnehin geringe Einheitlichkeit zwischen den Bundesländern in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe weiter leiden würde.
Die Debatte über eine Bundeskompetenz für Kinder- und Jugendhilfe scheint nun wieder in Gang zu kommen, weil sich die Nachteile immer stärker zeigen. Barbara Nessler drängt darauf, zu einer Steuerung des Kinderschutzes und der Jugendhilfe von Bundesseite zurückzukehren. Auch die SPÖ, die der Kompetenzverschiebung damals nach heftiger Diskussion zugestimmt hatte, fordert eine Evaluation dieses Gesetzes.

Alle Kinder haben das gleiche Recht auf Schutz und Unterstützung - unabhängig vom Wohnort.

Die Unterschiede in der Ausführung der Kinder- und Jugendhilfe zwischen den Bundesländern sind gravierend. Der Dachverband der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ) hat die Statistik 2022 von Statistik Austria auf Unterschiede zwischen den Ländern hin analysiert: 

  • Der Prozentsatz der Minderjährigen des Bundeslandes, die von der Jugendhilfe unterstützt werden, variiert um ganze 100%.
  • In den einen Bundesländern wird für ambulante Maßnahmen pro Minderjährigen 10 Mal so viel ausgegeben wie in anderen. 
  • Einige Bundesländer setzen doppelt so oft auf Pflegefamilien statt auf stationäre Unterbringung in Einrichtungen als andere.
  • Stationäre Maßnahmen werden in manchen Ländern doppelt so oft über die Volljährigkeit hinaus verlängert wie in anderen.

Sowohl der UN-Kinderrechteausschuss als auch die Volksanwaltschaften fordern regelmäßig eine größere Einheitlichkeit in der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe. Gerald Herowitsch-Trinkl, Obmann des DÖJ, betont: "Die Notwendigkeit, wieder eine Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene einzuführen, ist größer denn je. Eine fachliche Begründung für diese „Kindesweglegung“ des Bundes gab es nie!

Kinder- und Jugendhilfe ist gelähmt! 

Zusätzlich zu den großen Unterschieden zwischen den Bundesländern führt eine 15a-Vereinbarung zu einer Versteinerung der Jugendhilfe auf dem Niveau von 2013. Dieser Vertrag zwischen Bund und Ländern erlaubt zwar keine Verschlechterungen, aber auch keine Verbesserungen der Standards, es sei denn, alle Bundesländer stimmen gleichzeitig zu. Eine solche Einigung ist praktisch unmöglich. 
Konkret zeigt sich diese Lähmung, indem die Forderung der Fachleute, die Angebote für junge Erwachsene bis zum 24. Lebensjahr zu erweitern, nun von einzelnen Bundesländern nicht realisiert werden kann. Das Veto anderer Bundesländer ist sicher, auch wenn völlig evident ist, dass der Übergang in die Selbständigkeit inzwischen wesentlich länger dauert.

Der DÖJ und die Teilnehmer*innen der Tagung zum Care Day sind sich einig: Es ist an der Zeit, diese erstarrte Situation in der Jugendhilfe zu beenden. Eine Rücknahme der "Verländerung" könnte diese Situation beenden, in der "morgen ist gestern“ gilt.

Der DÖJ betont: „Kinderschutz ist wichtig genug, um die Position der verschiedenen Parteien auch im kommenden Wahlkampf kennen zu lernen“.

Rückfragen & Kontakt

Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Dr. Hubert Löffler
GF DÖJ
0664/3586135
loeffler.hubert@outlook.com

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