- 19.02.2024, 16:13:21
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- OTS0126
Das Arbeitsverfassungsgesetz ist 50 Jahre alt und jung!
Forderungen der UGÖD (Unabhängige GewerkschafterInnen in der GÖD im Öffentlichen Dienst und in den ausgegliederten Betrieben)
Die unabhängige Gewerkschaftsfraktion in der GÖD fordert die Stärkung der Betriebsräte, Strafklauseln bei Behinderung von Betriebsratsgründungen und die Verankerung der Pflichtmitgliedschaft bei den Arbeiterkammern im Verfassungsrang. Sie verlangen außerdem eine moderne legistische Grundlage für die elektronische Datenübermittlung an die Betriebsräte, betriebliche Klima- und Umweltschutzregelungen, sowie maßgebliche Erweiterungen bei den Bevollmächtigungen für Betriebsvereinbarungen. Festgehalten wird, dass sich das Arbeitsverfassungsgesetz in den letzten 50 Jahren sehr bewährt hat, nicht zuletzt, weil es verständlich formuliert ist und eine wichtige Grundlage zur Demokratisierung der Arbeitswelt darstellt.
Dennoch gilt es, den Arbeitnehmer:innen-Begriff zum Schutz der arbeitenden Menschen neu zu definieren, was sich deutlich an Abgrenzungsproblemen von Arbeitszeit und Freizeit etwa in den Bereichen Homeoffice und Plattformarbeit zeigt.
Der komplette Forderungskatalog findet sich hier.
Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass unsere Kolleg:innen mit Migrationshintergrund dank des Arbeitsverfassungsgesetzes bei Betriebsratswahlen sowohl aktives als auch passives Wahlrecht haben! Damit unterscheidet sich die Arbeitswelt einmal wohltuend von unserer Republik und ihrem Umgang mit in Österreich lebenden Menschen.
Rückfragen & Kontakt
Beate Neunteufel-Zechner
UGöD Referatsleitung Klima und Strukturwandel
beate.neunteufel-zechner@onb.ac.at
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