Qualzuchtverbot verschärft - strenge Regeln für Beiß- und Angriffstraining - verpflichtende Ausbildung für Haltung von Hunden und exotischen Tieren
Die Bundesregierung hat sich auf neue Regeln zum besseren Schutz von Heimtieren geeinigt. Das Verbot von Qualzucht kann damit endlich wirksam durchgesetzt werden, Züchterinnen und Züchter müssen strenge Auflagen erfüllen. Nach den Angriffen von Hunden in den vergangenen Monaten werden strengere Regeln für das Beiß- und Angriffstraining mit Hunden eingeführt. Für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren wird ein Sachkundenachweis erforderlich. “Mit dem vorliegenden Gesetzespaket setzen wir neue Maßstäbe beim Schutz von Heim- und Haustieren. Das Angriffs- und Beißtraining im Rahmen der Schutzhundeausbildung wird endlich streng geregelt. Eine verpflichtende Ausbildung stellt sicher, dass Halterinnen und Halter wissen, wie sie ihre Tiere richtig versorgen”, freut sich Tierschutzminister Johannes Rauch. Die Novelle zum Tierschutzgesetz soll bereits nächste Woche in Begutachtung gehen. ***
Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm ambitionierte Ziele für mehr Tierschutz gesetzt. Nach dem ersten Tierschutzpaket im Sommer 2022, präsentierte die Bundesregierung heute ein weiteres Paket mit umfangreichen Maßnahmen zum besseren Schutz von Heimtieren. Wichtigste Punkte sind Maßnahmen gegen die Qualzucht, ein verpflichtender “Sachkundenachweis” für die Haltung von Hunden und exotischen Wildtieren und strenge Regeln für das Beiß- und Angriffstraining mit Hunden.
Wirksame Regeln gegen Qualzucht
Zu kurze Schnauze, ständige Atemnot oder kaputte Gelenke: Qualzucht verursacht bei den betroffenen Tieren großes Leid. Genau definiert werden die Merkmale künftig von einer wissenschaftlichen Kommission mit eigener Geschäftsstelle, die auch Zuchtprogramme von Verbänden prüft und die Vollzugsorgane unterstützt. Damit können die Behörden künftig gegen Züchterinnen und Züchter vorgehen, die solche Tiere zur Zucht einsetzen. Wie auch bisher enthält der Gesetzesvorschlag ein klares Ausstellungs- und Werbeverbot von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen.
Strenge Reglementierung für die Schutzhundeausbildung
Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu gefährlichen Angriffen von Hunden auf Menschen. Eine besondere Gefahr geht dabei von jenen Hunden aus, die von ihren Halterinnen und Haltern absichtlich scharf gemacht werden. Nun werden klare, österreichweite Regeln für die Schutzhundeausbildung fixiert: Sowohl die Tiere, als auch Halterinnen und Halter sowie Trainerinnen und Trainer müssen Prüfungen absolvieren, ansonsten ist jedes Beiß- und Angriffstraining verboten. Ausgenommen sind weiterhin Diensthunde des Bundes, also der Polizei, des Zolls und des Bundesheeres.
Für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, ist eine verpflichtende Wesensprüfung erforderlich, sowie ein veterinärmedizinisches Attest. Das Mindestalter der Hunde liegt bei 12 Monaten. Die Wesensprüfungen finden vor Ort bei den Vereinen statt und werden von zertifizierten Prüferinnen und Prüfern durchgeführt.
Für Halterinnen und Halter wird ebenfalls eine Qualitätssicherung im Rahmen einer Prüfung eingeführt sowie eine Verpflichtung, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Die Prüfung soll für die Betroffenen österreichwei leicht zugänglich sein. Auch diese Inhalte werden von Expertinnen und Experten gemeinsam mit den betroffenen Verbänden erarbeitet. Alle an der Ausbildung oder am Beiß- und Angriffstraining beteiligten Personen benötigen künftig eine Ausbildung und Zertifizierung. Die Prüferinnen und Prüfer werden von einer unabhängigen, wissenschaftlichen Stelle zertifiziert.
Sachkundenachweis für Hunde und exotische Tiere
Die Haltung von „exotischen Wildtieren“ wird zunehmend beliebter. Da es sich dabei um Tiere mit besonderen Haltungsanforderungen handelt, muss auf ihre Bedürfnisse eigens eingegangen werden bevor man sich ein solches Tier kauft. Daher setzt die Bundesregierung folgende Maßnahmen: Ein eigener Nachweis der Sachkunde für die Haltung von Amphibien, Reptilien und Papageien von vier Stunden wird eingeführt. Für den Besitz von Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben. Um den besonderen Haltungsanforderungen von Kamelen und Büffeln gerecht zu werden, enthält das Tierschutzpaket auch ein Verbot des Einsatzes im Zirkus.
Zitate
Tierschutzminister Johannes Rauch: „Mit dem vorliegenden Gesetzespaket verbessern wir die Haltung von Heim- und Haustieren. Qualzucht wird endlich wirksam verboten, in diesem Bereich wird es strenge Kontrollen geben. Eine verpflichtende Ausbildung gewährleistet, dass die Besitzer:innen von Hunden und exotischen Tieren den Umgang mit ihren Tieren erlernen. Das Angriffs- und Beißtraining wird endlich streng geregelt. Wir führen Prüfungen für die Tiere, die Halter:innen und die Trainer:innen ein. Für das Wohl unserer geliebten Haustiere ist das Gesetzespaket ein echter Fortschritt.“
Bundeskanzler Karl Nehammer: „Es ist gut, dass es nun strenge, aber auch praxistaugliche Regeln für die Ausbildung gibt. Es war mir wichtig, dass wir dabei die Diensthunde von Bundesheer und Polizei berücksichtigen und zugleich strenge, aber nachvollziehbare Regeln für jene schaffen, die mit ihrem Hund eine Schutzhunde-Ausbildung machen wollen. Niemand will, dass ausgebildete Hunde in die falschen Hände geraten. Ich habe mich mit meinem Team sehr dafür eingesetzt, dass wir hier nun endlich eine Regelung schaffen und bin froh, dass es gelungen ist.“
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