• 25.01.2024, 14:45:13
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  • OTS0129

Neuerungen bei Kosten für Spitalsaufenthalte: Keine Aufenthaltskosten für Begleitpersonen von Kindern bis zum 3. Lebensjahr

LR Schleritzko: Neugestaltung der Kostenbeiträge soll Familien in ohnehin schwierigen Situationen entlasten

Utl.: LR Schleritzko: Neugestaltung der Kostenbeiträge soll Familien
in ohnehin schwierigen Situationen entlasten =

St. Pölten (OTS) - Wenn Kinder und insbesondere Kleinkinder erkranken
und im Krankenhaus stationär aufgenommen werden müssen, stellt dies
sowohl für die Kinder als auch für die Eltern eine Belastung und
besondere Herausforderung dar. Zum Wohl der Kinder ist es wichtig und
notwendig, dass diese für die Dauer des Krankenhausaufenthalts von
einem Elternteil oder einer anderen nahestehenden Person begleitet
werden können. Dabei sollte sich diese Begleitperson sowohl am Tag
als auch in der Nacht bei den Kindern in der Klinik aufhalten können.

„Ein krankes Kind und ein damit verbundener Spitalsaufenthalt ist
eine enorme Belastung für die Familie. Um die Familien in solchen
Situationen bestmöglich zu unterstützen, werden die Kostenbeiträge
für Begleitpersonen neugestaltet. So sollen zukünftig Begleitpersonen
von Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr keine
Spitalsaufenthaltskosten bezahlen – darüber hinaus gibt es eine
Staffelung des Beitrages je nach Altersgruppe und bei einer Anzahl
von bis zu maximal 14 Tagen wird eine Deckelung festgelegt“, erklärt
der für Kliniken zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko.

Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelung müssen Begleitpersonen
einen Kostenbeitrag in der Höhe von € 43,40 pro Tag für die
Unterbringung und Verpflegung an die Krankenanstalt leisten.

Aktuell ist im Krankenanstalten-Gesetz geregelt, dass der
Kostenbeitrag für Begleitpersonen von Säuglingen (bis zu einem Jahr)
entfällt, Begleitpersonen von älteren Kindern diesen Kostenbeitrag
jedoch zu leisten haben. Mit der Neugestaltung soll dieser Beitrag
für alle Begleitpersonen von Kindern bis zum vollendeten 3.
Lebensjahr entfallen. Zusätzlich werden medizinische Härtefälle oder
Patientinnen und Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf (wie bspw.
körperlich oder geistig beeinträchtigten Patientinnen und Patienten)
von den Kosten befreit. Sollte es zu einer längeren Aufenthaltsdauer
in einer Klinik kommen, wird zudem ein Kosten-Deckel eingezogen. Das
heißt, ab dem 14. Aufenthaltstag fallen keine weiteren Kosten für
Begleitpersonen von beispielsweise krebserkrankten Personen mit
längerer Therapie an.

Nähere Informationen: Büro LR Schleritzko, Jan Teubl, MSc (WU),
Mobil: +43 676 812 12345, Mail: jan.teubl@noel.gv.at

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