- 25.01.2024, 14:45:13
- /
- OTS0129
Neuerungen bei Kosten für Spitalsaufenthalte: Keine Aufenthaltskosten für Begleitpersonen von Kindern bis zum 3. Lebensjahr
LR Schleritzko: Neugestaltung der Kostenbeiträge soll Familien in ohnehin schwierigen Situationen entlasten
Utl.: LR Schleritzko: Neugestaltung der Kostenbeiträge soll Familien
 in ohnehin schwierigen Situationen entlasten =
St. Pölten (OTS) - Wenn Kinder und insbesondere Kleinkinder erkranken
 und im Krankenhaus stationär aufgenommen werden müssen, stellt dies
 sowohl für die Kinder als auch für die Eltern eine Belastung und
 besondere Herausforderung dar. Zum Wohl der Kinder ist es wichtig und
 notwendig, dass diese für die Dauer des Krankenhausaufenthalts von
 einem Elternteil oder einer anderen nahestehenden Person begleitet
 werden können. Dabei sollte sich diese Begleitperson sowohl am Tag
 als auch in der Nacht bei den Kindern in der Klinik aufhalten können.
„Ein krankes Kind und ein damit verbundener Spitalsaufenthalt ist
 eine enorme Belastung für die Familie. Um die Familien in solchen
 Situationen bestmöglich zu unterstützen, werden die Kostenbeiträge
 für Begleitpersonen neugestaltet. So sollen zukünftig Begleitpersonen
 von Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr keine
 Spitalsaufenthaltskosten bezahlen – darüber hinaus gibt es eine
 Staffelung des Beitrages je nach Altersgruppe und bei einer Anzahl
 von bis zu maximal 14 Tagen wird eine Deckelung festgelegt“, erklärt
 der für Kliniken zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko.
Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelung müssen Begleitpersonen
 einen Kostenbeitrag in der Höhe von € 43,40 pro Tag für die
 Unterbringung und Verpflegung an die Krankenanstalt leisten.
Aktuell ist im Krankenanstalten-Gesetz geregelt, dass der
 Kostenbeitrag für Begleitpersonen von Säuglingen (bis zu einem Jahr)
 entfällt, Begleitpersonen von älteren Kindern diesen Kostenbeitrag
 jedoch zu leisten haben. Mit der Neugestaltung soll dieser Beitrag
 für alle Begleitpersonen von Kindern bis zum vollendeten 3.
 Lebensjahr entfallen. Zusätzlich werden medizinische Härtefälle oder
 Patientinnen und Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf (wie bspw.
 körperlich oder geistig beeinträchtigten Patientinnen und Patienten)
 von den Kosten befreit. Sollte es zu einer längeren Aufenthaltsdauer
 in einer Klinik kommen, wird zudem ein Kosten-Deckel eingezogen. Das
 heißt, ab dem 14. Aufenthaltstag fallen keine weiteren Kosten für
 Begleitpersonen von beispielsweise krebserkrankten Personen mit
 längerer Therapie an.
Nähere Informationen: Büro LR Schleritzko, Jan Teubl, MSc (WU),
 Mobil: +43 676 812 12345, Mail: jan.teubl@noel.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK






