• 24.01.2024, 09:00:34
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Österreichische Patentanwaltskammer fordert bei Patentrechtsnovelle 2024 den Begriff „Fachperson“ durch „Fachperson“ zu ersetzen!

Der unzeitgemäße Ausdruck „Fachmann“ steht konträr zu Integration, Inklusion, Gleichberechtigung und Innovation.

Wien (OTS) - 

Die Österreichische Patentanwaltskammer (ÖPAK) als die Kammer der österreichischen Patentanwältinnen und Patentanwälte, vertreten durch Präsident Dr. Daniel Alge fordert nachdrücklich mit der Initiative „Die Zukunft gehört der Fachperson“  die Bundesregierung auf, den diskriminierenden und ausschließenden Begriff „Fachmann“ im Patentgesetz (PatG) im Rahmen der geplanten Patentrechtsnovelle 2024 durch den einschließenden und nicht-diskriminierenden Begriff „Fachperson“ zu ersetzen sowie sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass dieser Begriff auch im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) durch den Begriff „Fachperson“ ersetzt werde.

Präsident Alge dazu: „Im PatG sowie im EPÜ wird der rechtliche Kunstbegriff „Fachmann“ zur Definition zweier zentraler Voraussetzungen für die Patenterteilung - der erfinderischen Tätigkeit sowie der ausreichenden Offenbarung der Erfindung – verwendet. Der Ausdruck mag zwar historisch gewachsen sein, ist aber heutzutage längst „aus der Zeit gefallen“, dazu diskriminierend und keinesfalls inklusiv – sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene! “

„Gerade die Patentanwältinnen und Patentanwälte sowie das Patentwesen insgesamt beschäftigen sich zukunftsorientiert, fortschrittlich und innovativ. Eine genaue und präzise Sprache mit sorgfältiger Wortwahl steht im Mittelpunkt der täglichen Arbeit aller im Patentsystem Tätigen. Damit manifestiert sich die Wichtigkeit einer integrativen Sprache als Voraussetzung für ein integratives sowie inklusives Umfeld. Unsere Initiative, den antiquierten „Fachmann“ in „Fachperson“ für beide zentrale Definitionen im PatG zu ersetzen, ändert nicht die rechtliche/inhaltliche Bedeutung im Patentsystem, soll aber eine starke Botschaft an die gesamte Welt des geistigen Eigentums und weit darüber hinaus senden“, so Präsident Alge abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Österreichische Patentanwaltskammer (ÖPAK)
Linke Wienzeile 4/1/9, A-1060 Wien, Tel.: 01/523 43 82,
E-Mail: office@oepak.at, Internet: www.oepak.at

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