• 22.01.2024, 10:00:02
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  • OTS0042

Brunner: Telekom-Branche setzt steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie kollektivvertraglich um

Prämie muss zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen gebunden sein – Rund 1,2 Millionen Menschen haben davon 2022 profitiert

Utl.: Prämie muss zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen gebunden
sein – Rund 1,2 Millionen Menschen haben davon 2022 profitiert =

Wien (OTS) - Die Telekom-Branche nutzt im heurigen Jahr die steuer-
und abgabenfreie Mitarbeiterprämie, die die Bundesregierung
ermöglicht. Damit erhalten rund 13.000 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter einen Teil ihres Gehalts, also diese Prämie, brutto für
netto.

Konkret sieht der Telekom-Kollektivvertrag eine steuer- und
abgabenfreie Mitarbeiterprämie in Höhe von 1.500 Euro für alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich mit Stichtag 31.12.2023
in aufrechter Beschäftigung befinden, sowie in Höhe von 500 Euro für
alle Lehrlinge, die sich mit Stichtag 31.12.2023 in einem aufrechten
Lehrverhältnis befinden, vor. Zusätzlich berechtigt der Telekom-KV
zur Gewährung von freiwilligen und steuer- und abgabenfreien
Mitarbeiterprämien bis insgesamt 3.000 Euro.

Wie von Finanzminister Magnus Brunner angekündigt, wurde die steuer-
und abgabenbefreite Mitarbeiterprämie für das Jahr 2024 in
angepasster Form verlängert. Nun sind die Sozialpartner am Zug, ob
diese Mitarbeiterprämie auch in anderen Kollektivverträgen in
Anspruch genommen wird – denn sie muss zur Gänze an lohngestaltende
Maßnahmen gebunden werden. Das heißt, dass eine Verankerung im
Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, die aufgrund
besonderer kollektivvertraglicher Ermächtigung abgeschlossen worden
ist notwendig ist, um die Begünstigung in Anspruch zu nehmen. Damit
wird die Möglichkeit geschaffen, den Beschäftigten zusätzlichen
Arbeitslohn aufgrund der Teuerung steuerfrei zu gewähren.

Hintergrund:
• Ursprünglich wurde eine Teuerungsprämie für die Jahre 2022 und 2023
eingeführt. In Summe können 3.000 Euro für das jeweilige Kalenderjahr
steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden.
• Für das Jahr 2024 muss die Mitarbeiterprämie zur Gänze an
lohngestaltende Maßnahmen gebunden werden.
• Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus BMF-Sicht keinen Sinn,
nachdem dadurch auch wesentliche Mitnahmeeffekte entstehen.

2022 wurde die Prämie an rund 1,2 Million Menschen ausbezahlt. Sie
wurde also in der Vergangenheit bereits gut angenommen.

Finanzminister Magnus Brunner: „Die Bundesregierung ermöglicht
gesetzlich die Inanspruchnahme der steuer- und abgabenfreien
Mitarbeiterprämie. Als eine der ersten Branchen nutzt die
Telekom-Branche diese Möglichkeit. Ich habe immer gesagt: Wenn es den
Wunsch seitens der Sozialpartner gibt und das auch Einfluss auf die
Lohnabschlüsse hat, ermöglichen wir die steuer- und abgabenfreie
Prämie.“

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