• 18.01.2024, 15:20:34
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Tierschutz Austria nimmt Stellung zum von der EuGH-Generalanwältin präsentierten Schlussantrag über Wolfsabschüsse in Tirol

Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung laut EuGH-Generalanwältin – Entscheidung für März erwartet – Tierschutz Austria setzt sich für gesetzeskonformes Management des Wolfsbestands ein

Wien/Tirol/Brüssel (OTS) - 

Mit Zustimmung reagiert Tierschutz Austria auf den jüngsten Schlussantrag der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, der sich mit der FFH-Richtlinie und der Frage der Wolfsabschüsse befasst. "Die Ausführungen der Generalanwältin unterstreichen unsere langjährige Forderung: Eine Abschussgenehmigung für streng geschützte Spezies wie Wölfe sollte erst nach einer detaillierten Prüfung alternativer Maßnahmen, wie dem Herdenschutz, erteilt werden", betont Tierschutz Austria Präsidentin MMag.a Dr.in Madeleine Petrovic. Mit Blick auf die übliche Praxis des EuGH, den Empfehlungen der Generalanwältin zu folgen, appelliert Tierschutz Austria an die Landesregierungen, die aktuelle Praxis zu überdenken und sich für einen nachhaltigen Herdenschutz einzusetzen. "Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen im Agrarsektor den notwendigen Herdenschutz vollständig unterstützen und umsetzen", so Petrovic. 

Erfolgreiche Pilotprojekte zeigen alternative Wege, wenn man nur will 

„Gemäß EU-Recht sollten Abschüsse nur als letzte Option in Betracht gezogen werden. In Österreich wird jedoch oft der effektive Herdenschutz vernachlässigt. In Pilotprojekten im Tiroler Oberland, die 1.600 Schafe umfassen, wurden bisher keine Risse durch Wölfe verzeichnet. Diese Erfolge zeigen das Potenzial von Herdenschutzmaßnahmen, die jedoch landesweit noch nicht ausreichend gefördert werden.“, so Petrovic. Zum Vergleich: Frankreich plant, in den nächsten Jahren 175 Millionen Euro aus EU-Mitteln für den Ausbau des Herdenschutzes zu verwenden. Zudem sei der Abschuss des Wolfes auch entgegen dem Wunsch der meisten EU-Bürger:innen. Die EU-Kommission widerspricht mit ihrem Vorstoß sogar dem Wunsch ihrer eigenen Bürger:innen. Am 4. September 2023 forderte die Kommission „lokale Gemeinschaften, Wissenschaftler und alle interessierten Parteien auf, aktuelle Daten über die Wolfspopulation in der EU und deren Auswirkungen zu übermitteln“. Insgesamt wurden bis zum Ablauf der Frist am 22. September 2023 über 19.000 E-Mails an die Kommission geschickt. Ergebnis: Die Mehrheit (71 %) spricht sich für die Beibehaltung des bestehenden strengen Schutzstatus des Wolfes aus, während weniger als ein Drittel (28 %) eine Reduzierung des Schutzstatus forderte. Diese spannenden Ergebnisse wurden von der EU-Kommission selbst veröffentlicht.  

Richtung des EuGH muss weiterverfolgt und der strenge Schutz beibehalten und FFH-rechtskonform umgesetzt werden 

„In einem Vorabentscheidungsverfahren legt der EuGH die Interpretation des EU-Rechts fest, hier speziell der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die Urteile haben weitreichende Bedeutung und müssen in ähnlichen Fällen in allen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, nicht nur in Bezug auf Wölfe, sondern auch auf andere geschützte Tierarten.“, streicht Petrovic die Bedeutung nicht nur für den Wolf, sondern auch für andere geschützte Tierarten hervor.  

Mehr Hintergründe dazu hier: https://www.ots.at/redirect/tierschutz-austria15

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Dr. Michaela Lehner
Leitung Recht
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