Arbeitnehmer:innen mit niedrigen Gehältern steigen oft schlecht aus
Die Gewerkschaft GPA nimmt in ihrer Beratungstätigkeit wahr, was viele Betriebsräte ebenfalls rückmelden: Die Vergabe von All-In-Verträgen nimmt überhand. Während All-In-Verträge vor allem für Führungskräfte ein gutes Modell zum beiderseitigen Vorteil sein können, setzen sie Arbeitnehmer:innen mit niedrigen Gehältern oft stark unter Druck. ++++
„Wir stellen fest, dass viele Beschäftigte, die mehr arbeiten als in ihrem All-In-Vertrag vorgesehen ist, dies aus Unwissenheit oder Furcht vor Konsequenzen nicht ansprechen“, erklärt Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA. Führungskräfte, die sich ihre Zeit freier einteilen können und weniger fürchten müssen, dadurch negativ wahrgenommen zu werden, hätten dieses Problem weniger.
Die Gewerkschaftsvorsitzende fordert eine Einschränkung von All-In-Verträgen auf Führungskräfte, die über der Höchstbemessungsgrundlage (momentan 6.060 Euro) verdienen sowie die freie Wahl zwischen All-In-Vertrag und Entlohnung auf Einzelstundenbasis inklusive der Möglichkeit, aus einem bestehenden All-In-Vertrag jederzeit aussteigen zu können.
Arbeitgeber sind verpflichtet, für All-In-Beschäftigte sogenannte Deckungsprüfungen durchzuführen, um festzustellen, ob das Gehalt die geleisteten Stunden abdeckt. „In vielen Fällen wird das verabsäumt. Wir haben deshalb etwa im Handel kollektivvertraglich durchgesetzt, dass die Deckungsprüfung auf jeden Fall dem oder der Arbeitnehmenden vorzulegen ist“, sagt Teiber.
Die Gewerkschafterin appelliert an betroffene Beschäftigte: „Bitte lassen Sie Ihren Kollektivvertrag von der Gewerkschaft prüfen. So können wir feststellen, ob alle Leistungen ordnungsgemäß abgegolten sind.“
Die Gewerkschaft GPA stellt außerdem unter www.allinrechner.at neben umfassenden Informationen einen Rechner zur Verfügung, wo für die häufigsten Kollektivverträge mit All-In-Verträgen überprüft werden kann, ob das eigene Gehalt stimmt.
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