• 17.01.2024, 12:00:32
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  • OTS0087

50 Jahre straffreier Schwangerschaftsabbruch – und wie weiter?

Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft reproduktiver Selbstbestimmung in Österreich

Wien (OTS) - 

Am 17. Januar 2024 hat im Wiener Rathaus das ausgebuchte Symposium „50 Jahre straffreier Schwangerschaftsabbruch – und wie weiter?“ stattgefunden. Im Rahmen dessen wurde deutlich, dass es seit der Einführung der Fristenregelung, die am 29. November 1973 im Parlament beschlossen wurde, in Österreich kaum Fortschritte in der Versorgung von ungewollt Schwangeren gab. Obwohl sich Österreich zur Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch verpflichtet hat, kämpfen wir noch immer mit ähnlichen Hürden wie vor 50 Jahren: Es gibt keine flächendeckende Versorgung, der Schwangerschaftsabbruch wird kriminalisiert, sein gesellschaftliches Stigma aufrechterhalten und Betroffene sowie behandelnde Ärzt*innen dadurch verurteilt.  

„Es ist höchste Zeit, dass die österreichische Politik Strukturen schafft, welche Frauen bzw. ungewollt Schwangere in Österreich nicht länger in ihrem Recht auf reproduktive Gesundheitsversorgung beschneiden“, sagt Barbara Maier, Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF). 

Einen ersten Blick in Richtung Zukunft hat das Symposium bereits geschaffen. Was es für die Umsetzung eines menschenrechtsbasierten Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch braucht, haben die Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF) und die Österreichische Gesellschaft für Psychosomatik in Gynäkologie und Geburtshilfe (ÖGPGG/PSYGYN) in einem gemeinsamen Positionspapier mit folgenden Forderungen ausformuliert:

  • Streichung der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch – Abbrüche sind Teil der reproduktiven Gesundheitsversorgung und müssen als solche anerkannt und durchgeführt werden
  • Entstigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs durch Legalisierung und seine Eingliederung in das nationale Gesundheitssystem
  • Flächendeckende Versorgung: Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in allen öffentlichen Kliniken mit gynäkologischen Abteilungen, Förderung der Versorgung im niedergelassen Bereich und durch Telemedizin
  • Verankerung der Wissensvermittlung zu Verhütung und zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in der medizinischen Ausbildung
  • Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche durch die öffentliche Hand
  • Zulassung von speziell dazu ausgebildeten Berufsgruppen für das Durchführen von unkomplizierten medikamentösen Schwangerschaftsabbrüchen
  • Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die öffentliche Hand und Zugang zu qualitativ hochwertiger sexueller Bildung

Das ganze Positionspapier finden Sie zum Nachlesen unter: https://oegf.at/Positionspapier_Schwangerschaftsabbruch


Rückfragen & Kontakt

Österreichische Gesellschaft für Familienplanung (ÖGF), international@oegf.at, 01 478 52 42

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