- 17.01.2024, 10:44:48
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ÖH zur UG-Novelle: Diskriminierende und rassistische Strukturen in unserem Bildungssystem spitzen sich zu.
Die UG-Novelle bringt mit Einschränkungen für ausländische Studierende, Verschärfungen der Zugangsbeschränkungen und der Rektor_innenwahl Verschlechterungen für Studierende mit sich.
Nach langem Warten hat das ÖVP-geführte Bildungsministerium letzte Woche seinen Vorschlag zur Lehramtsreform präsentiert. Diese Gesetzesänderung zieht eine Novellierung des Universitätsgesetzes mit sich, die nicht nur Gutes bringt. Im aktuellen Gesetzesvorschlag finden sich deutliche Verschlechterungen für Studierende, Universitätsangehörige und alle, die es werden wollen.
Ein besonders beunruhigender Vorschlag in der Novelle des Universitätsgesetzes sieht unter § 60 eine Einschränkung für ausländische Studierende durch die einzelnen Rektorate vor. Gibt es Zweifel an der „Wertigkeit“ der Dokumente, die für die Immatrikulierung notwendig sind, können die Rektorate - ohne genaue Angabe von Gründen - den ohnehin schon langwierigen Aufnahmeprozess auf unbestimmte Zeit blockieren, indem sie einer Prüfung durch Sachverständiger_innen unterzogen werden. Zusätzlich fallen 200 Euro Kaution an, die von dem_der Student_in selbst zu zahlen sind. Damit verzögern die Rektorate eigenmächtig den Studienbeginn für Drittstaatstudierende und setzen diese weiteren bürokratischen Hürden aus. Mit einer Verlängerung des Aufnahmeprozesses kann es in vielen Fällen passieren, dass unterdessen das Visum der Studienanwerber_innen ausläuft und diese das Land verlassen müssen, bevor eine ordentliche Aufnahme vonstatten gehen kann.
Die ÖH warnt durch die Einführung dieses Paragraphen vor allem vor einer gezielten Ungleichbehandlung von Studienanwerber_innen aus einzelnen Drittstaaten. Aufgrund Vorurteile und Schubladendenken werden dadurch Studierende aus einzelnen Ländern unter Generalverdacht gestellt und rassistische Strukturen gesetzlich manifestiert. “Die in der UG-Novelle festgelegten langwierigen bürokratischen Prozesse und die Option, Studienbewerber_innen ohne konkrete Begründung abzulehnen, ermöglichen es Rektor_innen, ausländische Studierende, besonders auch konzentriert auf einzelne Länder, strukturell von der Uni fernzuhalten. Einfach aus Misstrauen ein Aufnahmeverfahren ausbremsen, stärkt einen Generalverdacht, mit dem Studierende aus vor allem muslimische Länder ohnehin schon konstant konfrontiert werden und verhärtet rassistische Strukturen in unserem Bildungssystem,” kritisiert Nina Mathies aus dem Vorsitzteam der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) scharf.
Zugangsbeschränkungen werden in § 63a der UG-Novelle verschärft. Master- und Doktoratsstudien können nun nicht mehr nur dann vom Rektorat beschränkt werden, wenn sie in einer Fremdsprache angeboten werden, sondern auch, wenn sie “vom Nachweis ausreichender Kenntnisse oder besonderer Befähigung” abhängen. Da zumindest ein vorangegangener Bachelor jedenfalls eine „besondere Befähigung“ darstellt, können damit künftig alle Master- und Doktoratsstudien beschränkt werden. Diese Änderung des Universitätsgesetztes wäre somit ein massiver Rückschlag im Kampf für einen gerechten Zugang zu Hochschulbildung für alle. “Zugangsbeschränkungen selektieren unsere Unis stark und gerade in großen sozialwissenschaftlichen Mastern kann es dabei zu einem Abbau an Studienplätzen und damit vermehrten Konkurrenzdenken unter Studierenden kommen. Die geplanten Zugangsbeschränkungen sind ein enormer Eingriff in ein ohnehin selektives Bildungswesen,” beanstandet Sarah Rossmann aus dem ÖH-Vorsitzteam.
Deutliche Kritik äußert die ÖH auch zu der neu vorgesehenen Regelung bei der Rektor_innenbestellung in §23 der Novelle. Der Senat muss der UG-Novelle nach einen Dreiervorschlag für die Wahl zur Rektor_in vorlegen, wenn der Unirat dies verlangt. “Die neuen Regeln für die Rektor_innenwahl greifen in die Senatskompetenz ein, da sie gesetzlich den Unirat über den Senat ordnet und damit eine Hierarchie zwischen den Leitungsgremien verfestigt. Für uns als ÖH ist diese Unterordnung des Senats ein klarer Einschnitt in die Kompetenz dieses Gremiums und somit nicht akzeptabel," stellt Simon Neuhold aus dem ÖH-Vorsitzteam klar. Senatsbeschneidungen sind auch in vergangenen Novellen des UG gängige Praxis des ÖVP-Ministeriums. Minister Polaschek verfolgt damit das langfristige Ziel, das einzige studentische Leitungsgremium zu einem zahnlosen Beratungsgremium ohne eigene Kompetenzen zu machen.
Die UG Novelle liegt der Öffentlichkeit gerade zur Prüfung vor. Das Vorsitzteam sieht hier eine Chance, diese groben Verschlechterungen im Universitätszugang noch vor ihrem Inkrafttreten zu verhindern und stattdessen eine Stärkung des Senats und einen gerechteren Bildungszugang für alle zu erreichen.
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