- 15.01.2024, 11:32:38
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Keri: Stadtrechnungshof bestätigt chronische Überbelegung in Krisenzentren der MA 11
StRH empfiehlt Kinder- und Jugendhilfe Wien die Einrichtung eines Kinderschutzkonzeptes inklusive Kinderschutzbeauftragten
Utl.: StRH empfiehlt Kinder- und Jugendhilfe Wien die Einrichtung
eines Kinderschutzkonzeptes inklusive Kinderschutzbeauftragten =
Wien (OTS) - „Es ist bezeichnend, wenn der Stadtrechnungshof der
Wiener Kinder- und Jugendhilfe die Einrichtung eines
Kinderschutzkonzeptes sowie eines Kinderschutzbeauftragten empfehlen
muss. Schließlich wäre es eigentlich die ureigenste Aufgabe der MA
11, Kinder und Jugendliche zu schützen. Die Realität sieht nur leider
anders aus. Nach der Volksanwaltschaft sowie der Kinder- und
Jugendanwaltschaft bestätigt nun auch der Stadtrechnungshof die
chronische Überbelegung der Krisenzentren der MA 11 sowie der damit
einhergehenden Konflikte“, so Gemeinderätin Sabine Keri zur heutigen
Veröffentlichung eines Stadtrechnungshofberichtes über das Vorgehen
der MA 11 bei Verdachtsfällen von körperlicher, seelischer oder
sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in eigenen
Einrichtungen der MA 11.
Der Stadtrechnungshof führt klar und deutlich aus, „dass durch die
häufige Überbelegung der Krisenzentren, dem eingeschränkten
Platzangebot sowie der entsprechend verminderten Zeitressourcen der
Betreuenden pro Kind negative Auswirkungen auf den Kinderschutz zu
erwarten sind“. „Es ist höchst fahrlässig und verantwortungslos, dass
abgenommene Kinder und Jugendliche in Krisenzentren der MA 11 einen
eklatanten Mangel an Platz, Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten
vorfinden. Obwohl seit Jahren an allen Ecken und Enden die
Alarmglocken schrillen, ändert sich jedoch an der Situation viel zu
wenig. Kinder und Jugendliche schlittern damit von einer Gefährdung
in die nächste. Gewalttätige Übergriffe untereinander sind damit oft
vorprogrammiert, was angesichts der Traumatisierungen dieser Kinder
einfach nur mehr absurd ist“, so die Gemeinderätin.
"Wenn die Stadt Wien sich gezwungen sieht, Kinder für ihren eigenen
Schutz aus ihren Familien zu nehmen, dann muss sie garantieren
können, dass es den Kindern besser geht, dass sie Platz haben, ihre
seelischen Wunden zu heilen, dass sie die Unterstützung, Ruhe,
Frieden und Wärme bekommen, die sie brauchen. Insofern ist es
bezeichnend, dass offenbar auch die Krisenzentren und
Wohngemeinschaften der Kinder- und Jugendhilfe sowohl ein
Kinderschutzkonzept als auch einen Kinderschutzbeauftragten
brauchen“, so Keri abschließend.
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