Nachdem im November 2023 vier Gefangenen bei Ausführungen ins Krankenhaus die Flucht gelungen ist, hat das Justizministerium per Erlass verordnet, dass Gefangene bei Ausführungen am Rücken oder per Bauchgurt gefesselt werden müssen. Damit wird Gefangenen das Leben noch einmal schwerer gemacht. Denn das Fesseln am Rücken, bzw. eng am Körper reduziert die Beweglichkeit und den Gleichgewichtssinn.
Schon bisher werden alle Gefangenen in Handschellen ausgeführt und während der Gespräche mit Ärzt*innen halten sich Justizwachebeamt*innen in Hörweite auf. Dies widerspricht dem Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon im Jahr 2011 erkannt hat (Duval c. France, 19868/08). Auch der österreichische Verwaltungsgerichtshof (99/20/0105) hat 2001 geurteilt, dass allgemeine Fesselungen bei Ausführungen nicht zulässig sind. Solche Zwangsmaßnahmen sind nur bei Fluchtgefahr, Gefahr von Gewalt (gegen sich selbst, andere oder Sachen) oder Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erlaubt. Schließlich hat das „Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ (CPT) in seinem Bericht von 2021 kritisiert, dass die Vertraulichkeit von medizinischen Gesprächen im österreichischen Strafvollzug verletzt wird.
Doch statt diese gesetzwidrigen Zustände zu beenden, verschärft das Justizministerium die Maßnahmen noch, in einer völlig überschießenden Reaktion darauf, dass es im Jahr 2023 bei 0,01% der Ausführungen zu Fluchtversuchen kam.
Die Union für die Rechte von Gefangenen fordert das Justizministerium nachdrücklich auf, diese kontinuierlichen Verletzungen der Menschenrechte von Gefangenen zu beenden und sich an internationale und nationale Gesetze zu halten.
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Monika Mokre, Union für die Rechte von Gefangenen
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