• 09.01.2024, 10:24:48
  • /
  • OTS0049

Streit um Deponie Breitensee: Drei Rechtsmittel nach Gerichtsberichtigungschaos eingelegt

Umweltorganisation, Gemeinden und Nachbarn ziehen an einem Strang

Wien (OTS) - 

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt hat die lange Geschichte um die Deponie im niederösterreichischen Breitensee neue Facetten erhalten. Umweltkoordinator Wolfgang Rehm: “ Einen tag nach der Entscheidung hat das Landesverwaltungsgericht sein Urteil  gleich wieder berichtigt und das auf eine völlig unzulässige Weise, so musste dieser Beschluss extra bekämpft werden. Nachbarn, Gemeinden und wir ziehen an einem Strang und haben in drei Rechtsmitteln den Verwaltungs- und den Verfassungsgerichtshof angerufen“

Diesem Schritt vorangegangen sei eine Verfahrensodyssee mit Antragszurückziehungen Neueinreichungen und einem bis zum Schluss lückenhaft gebliebenen Projekt. „ Als dieser Schweizer Käse dann bereits 2021 zum Landesverwaltungsgericht wanderte traf er dort auf eine völlig überforderte Richterin mit schwerer Schlagseite, die Amtssachverständige wie gottgleiche Wesen behandelte die ihre Tätigkeit nicht transparent und nachvollziehbar gestalten müssten - unabhängig davon ob sie ihren Job nun gut erledigten, oder wie einige ASV leider unter aller Kritik“, kritisiert Rehm. Ein wahres Aktenchaos habe das Übrige getan und so seien die zahlreichen Privatgutachten nicht gewürdigt und das Projekt letztendlich durchgewunken worden, was nun den Gang zu den Höchstgerichten erforderlich gemacht habe. „Gut dass das auch die Stadtgemeinde Marchegg auf deren Gebiet die Katastralgemeinde Breitensee liegt und die angrenzende Marktgemeinde Engelhartstetten mittragen,“ würdigt Rehm die Geschlossenheit des Auftretens.

Nach wie vor  würden wesentliche, gesetzlich vorgeschriebene Untergrunderkundungen fehlen die durch oberflächliches In Augenschein nehmen des Deponiegeländes logischerweise nicht ersetzt werden könnten. Ein Gustostück sei es, dass das Gericht sein Erkenntnis am Folgetag sofort wieder zu berichtigen hat und hier den Abfallkonsens ausgetauscht habe, weil im Urteil ein nicht genehmigungsfähiger Konsens rechtswidrig bewilligt worden sei. „Da ist allen nachträglichen Rechtfertigungsversuchen zum Trotz einfach gepfuscht worden und ist es aber so dass derart weitreichende Änderungen einer Berichtigung gar nicht zugänglich sind. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass die Höchstgerichte die Entscheidungen aufheben werden und mit dieser Rechtsunsicherheit müssen die Betreiber des Projektes nun leben“, so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VIR

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel