• 08.01.2024, 11:41:38
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SPÖ-Yildirim zu Edtstadler: „Gleichheit vor dem Gesetz muss auch für die ÖVP gelten“

SPÖ-Justizsprecherin erteilt Anlassgesetzgebung eine Absage – Pressefreiheit sicherstellen – Bundesstaatsanwaltschaft endlich umsetzen

Wien (OTS/SK) - 

„Ministerin Edtstadler fordert heute in einem Interview, dass Gleichheit vor dem Gesetz gelten müsse. Das steht für uns außer Frage. Allerdings muss das natürlich auch für die ÖVP gelten“, hält SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim entgegen. „Es darf keine Anlassgesetzgebung für die ÖVP geben, wenn diese in den Fokus der Ermittlungen rückt, wie das seit Jahren regelmäßig der Fall ist.“ ****

Ein Zitierverbot aus Gerichtsakten bedeutet die Einschränkung der Pressefreiheit und entgegen der Aussage der Ministerin auch der Beschuldigtenrechte. „Gerichtsverfahren sind so zügig wie möglich durchzuführen. Allerdings sind insbesondere Korruptionsverfahren und internationale Wirtschaftsdelikte äußerst komplex. Beschuldigte zeichnen sich nicht durch besondere Mitwirkung aus. Vielfach wird auf Zeit gespielt. Die Justizministerin ist nach wie vor gefordert, damit die Justiz dafür ausreichend Personal zur Verfügung hat.“

Handlungsbedarf sieht Yildirim insbesondere bei der Bundesstaatsanwaltschaft: „Seit Jahren werden Reformen angekündigt, aber die ÖVP/Grüne-Bundesregierung wird sich nicht einig. All diese Regierungsstreitereien machen deutlich, wie wichtig eine unabhängige Weisungsspitze wäre. Diese seit Jahrzehnten von der SPÖ geforderte Justizreform wird ebenso lange von der ÖVP blockiert.“

Die Klarstellung zur Handysicherstellung durch den VfGH begrüßt Yildirim: „Künftig braucht es eine richterliche Genehmigung. Die Bundesregierung ist am Zug, dies umzusetzen. Ich bin allerdings skeptisch, dass dies ÖVP und Grünen noch gelingen wird.“ (Schluss) sd/ls

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