LR Teschl-Hofmeister: In den vergangenen drei Monaten sind über 25.000 Anträge zum „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2023“ eingelangt
Utl.: LR Teschl-Hofmeister: In den vergangenen drei Monaten sind
über 25.000 Anträge zum „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2023“
eingelangt =
St.Pölten (OTS) - Seit Herbst können bezugsberechtigte Landsleute den
„NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ beantragen. „Über 25.000
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher haben getreu dem Motto
,daheim vor stationär‘ für die Pflege und Betreuung in den eigenen
vier Wänden den Antrag zum ,NÖ Pflege- und Betreuungsscheck‘
gestellt“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Der
Antrag für 2023 konnte noch bis 31. Dezember 2023 gestellt werden.
„Ab 1. Jänner können Pflege- und Betreuungsbedürftige den ,NÖ Pflege-
und Betreuungsscheck 2024‘ auf der Website des Landes
Niederösterreich auf www.noe.gv.at beantragen und 1.000 Euro
Unterstützung erhalten“, so Teschl-Hofmeister. Bezugsberechtigt sind
Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe 3, Personen mit
Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz sowie
Kinder und Jugendliche ab Pflegestufe 1. In Fällen, in denen keine
Online-Antragstellung möglich ist, kann die Antragstellung über die
NÖ Pflegehotline 02742 / 9005 - 9095 werktags von Montag bis Freitag
von 8 bis 16 Uhr erfolgen.
Das Geld des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks kann beispielsweise für
Heilbehelfe und Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, für die
Inanspruchnahme einer sozialen Alltagsbegleitung oder auch für andere
Dienstleistungen verwendet werden. Gerade die Soziale
Alltagsbegleitung erfreut sich großer Beliebtheit. Wurden 2020 rund
25.000 Einsatzstunden von 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für
insgesamt 318 pflege- und betreuungsbedürftige Personen geleistet, so
stiegen die Zahlen von Jänner bis November 2023 auf über 107.000
Einsatzstunden von 179 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für
insgesamt über 1.200 Personen. Im Vorjahr wurde dieses Angebot vom
Land NÖ mit 1,8 Millionen Euro unterstützt. In diesem Jahr stehen für
die Soziale Alltagsbegleitung budgetäre Mittel in Höhe von 3,4
Millionen Euro zur Verfügung. „Dieses niederschwellige Angebot hilft
den Betroffenen weitgehend eigenständig und länger fit zu bleiben.
Das hilft bei der Erfüllung des Wunsches, so lange wie möglich in den
eigenen vier Wänden zu wohnen. Zudem hat das Leistungsangebot der
Sozialen Alltagsbegleitung eine positive Auswirkung auf den
stationären Pflegebereich“, erklärt Teschl-Hofmeister.
Das Angebot ist nicht auf kurzfristige Einsätze ausgelegt. So beträgt
die Mindesteinsatzdauer zwei Stunden und soll sechs Stunden nicht
überschreiten. In der Regel können pro Monat 20 Einsatzstunden und
pro Jahr bis zu 150 Einsatzstunden mit dem Land verrechnet werden. Im
Bedarfsfall kann der Zuschuss für bis zu 40 Stunden pro Monat bzw.
300 Stunden pro Jahr gewährt werden. Die betreute Person hat einen
Kostenbeitrag zu leisten. „Unser Ziel ist, dass dieses Angebot in den
kommenden Jahren flächendeckend in Niederösterreich etabliert wird“,
sagt die Landesrätin.
2018 wurde das Modell der Sozialen Alltagsbegleitung als Pilotversuch
in Niederösterreich ins Leben gerufen. Durch die stetig steigende
Nachfrage und die positive Resonanz wurde das Modell 2022 in die
Regelfinanzierung aufgenommen.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter
Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at
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