• 30.12.2023, 10:19:02
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Brunner: Entlastungsrechner des Finanzministeriums zeigt ab sofort persönliche Steuerersparnis 2024

bmf.gv.at/entlastungsrechner ist wichtiges Tool zur Ermittlung persönlicher Entlastung

3 Entlastungsbeispiele

Utl.: bmf.gv.at/entlastungsrechner ist wichtiges Tool zur Ermittlung
persönlicher Entlastung =

Wien (OTS) - Ab nun steht der aktualisierte Entlastungsrechner des
Finanzministeriums zur Verfügung und zeigt die persönliche
Steuerentlastung 2024 an. Das Online-Tool ermöglicht es
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, ihre persönlichen finanziellen
Vorteile durch die Abschaffung der kalten Progression zu berechnen.

„Die österreichische Bundesregierung hat zielgerichtete Maßnahmen
gesetzt, um die Kaufkraft zu stärken und die Inflation abzufedern. Zu
den wichtigsten strukturellen Maßnahmen zählt die Abschaffung der
kalten Progression – die Entlastung kann mit dem
BMF-Entlastungsrechner leicht selbst nachgerechnet werden. Ich möchte
jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler ermuntern, den
Entlastungsrechner zu nutzen und sich die persönliche Steuerersparnis
2024 auszurechnen“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Die individuelle Entlastung kann im Rechner mit der Eingabe des
persönlichen Brutto- oder Nettolohns ermittelt werden.

Abschaffung der kalten Progression bringt Bürgerinnen und Bürgern
mehr Geld
Die Abschaffung der kalten Progression ist das Herzstück der
Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung und stärkt die Kaufkraft
spürbar. Im ersten Jahr ohne kalte Progression 2023 haben sich die
Menschen mehr als 1,85 Milliarden Euro erspart. Im kommenden Jahr
sparen sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weitere 3,65
Milliarden Euro. Der Entlastungsrechner zeigt, wie sich die
Abschaffung der kalten Progression positiv auf den Nettolohn jeder
einzelnen Österreicherin und jedes einzelnen Österreichers auswirkt.

Die Abschaffung der kalten Progression kommt allen Steuerzahlerinnen
und Steuerzahlern zugute. Bezieherinnen und Bezieher von geringen und
mittleren Einkommen profitieren besonders davon, dass die unteren
Tarifstufengrenzen stärker als die oberen Grenzen angehoben werden
und Absetzbeträge (u.a. Verkehrsabsetzbeträge) in voller Höhe an die
Inflation angepasst werden.

Link zum Entlastungsrechner: bmf.gv.at/entlastungsrechner

Im Anhang: 3 Entlastungsbeispiele

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