• 27.12.2023, 09:18:44
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  • OTS0013

Brunner: Zollbeamtinnen und –beamten kontrollieren wieder auf Österreichs Pisten bei Samnaun

Mit der Skisaison starten auch die Schwerpunktkontrollen entlang der Grenze zwischen Österreich und der Schweiz; Zollamt Österreich kontrolliert auf Skiern

Utl.: Mit der Skisaison starten auch die Schwerpunktkontrollen
entlang der Grenze zwischen Österreich und der Schweiz;
Zollamt Österreich kontrolliert auf Skiern =

Wien (OTS) - Entlang des Skigebietes Ischgl beginnend vom Flimsattel
bis zum Zeblasjoch befindet sich die Staats- und somit auch
Zollgrenze zur Schweiz in das Zollausschlussgebiet Samnaun. Nicht nur
als Wintersportregion attraktiv, sondern auch wegen der Möglichkeit
eines abgabenfreien Einkaufs ist Samnaun zu einer Touristenattraktion
geworden. Mit dem Start der Skisaison 2023/2024 sind Österreichs
Zöllnerinnen und Zöllner bei Kontrollen auch wieder auf diesen Pisten
unterwegs.

Speziell im Winter werden die verbundenen Skigebiete Ischgl und
Samnaun immer wieder zur Schmuggleroute. Abgabenfrei getätigte
Einkäufe in Samnaun werden gerne über diesen Weg nach Ischgl und
somit in die Europäische Union geschmuggelt. Dabei handelt es sich
oftmals um hochwertige Spirituosen, Kosmetik, Schmuck sowie Uhren,
Zigarren und Zigaretten.

Darum befindet sich im Skigebiet Ischgl am rund 2.800 Meter hohen
Flimsattel Österreichs höchstgelegene Zollstelle. Regelmäßig versehen
Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamtes Österreich (ZAÖ) auf Skiern
ihren Dienst in diesem Gebiet und sind dabei häufig erfolgreich bei
ihren Kontrollen. Für Touristen aus dem Samnaun, die den direkten Weg
nach Ischgl, aber auch auf dem Straßenweg über die Zollstelle Spiss
wählen, gelten fixe Reisefreimengen.

„Die zielgerichtete Arbeit unserer Zollbeamtinnen und –beamten
entlang der Grenze Samnaun schützt unsere Wirtschaft und garantiert,
dass die Vorschriften des Zoll- und Steuerrechts respektiert und
eingehalten werden. Auch für Touristen ist es wichtig, über
zollrechtliche Bestimmungen aufgeklärt zu sein, damit sie den
Skiurlaub in Österreich unbeschwert und im Einklang mit dem Gesetz
genießen können“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Regelungen im Detail
Tabakwaren, die von Reisenden mit gewöhnlichem Wohnsitz in Österreich
direkt von der schweizerischen Enklave Samnauntal eingeführt werden,
dürfen pro Person höchstens 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10
Zigarren oder 50 Gramm Rauchtabak betragen. Dabei können die
Tabakwaren auch gemischt werden, sofern die ausgeschöpften
prozentuellen Anteile der einzelnen Tabakwaren insgesamt 100 % nicht
übersteigen. „Tabak zum Erhitzen“ wie z.B. „Heets“ können innerhalb
der Freigrenze von 300 Euro bis zu einer Menge von 800 Tabaksticks
eingeführt werden.

Alkohol und alkoholische Getränke, ausgenommen nicht schäumender Wein
und Bier, dürfen in Mengen bis zu einem Liter eingeführt werden. Das
gilt für Alkohol bzw. alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt
von mehr als 22 % vol. oder unvergällter Ethylalkohol mit 80 % vol.
Alkoholgehalt oder mehr. Ist der Alkoholgehalt unter 22 % vol.,
dürfen davon 2 Liter eingeführt werden. Auch hier kann kombiniert
werden, sofern die ausgeschöpften prozentuellen Anteile der einzelnen
Arten insgesamt 100 % nicht übersteigen. Außerdem dürfen für jeden
Reisenden jeweils 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier
mitgebracht werden. Die oben genannten Befreiungen für Alkoholika und
Tabakwaren gelten nicht für Reisende unter 17 Jahren.

Andere als die oben genannten Waren, deren Gesamtwert 300 Euro je
Reisenden nicht übersteigt, sind abgabenfrei. Für Reisende unter 15
Jahren verringert sich dieser Schwellenwert generell auf 150 Euro.

Fotos: https://flic.kr/s/aHBqjzBFjq

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