• 20.12.2023, 12:00:03
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Nationaler Aktionsplan: Österreich legt Strategie gegen Kinderarmut fest

Mehr Kinderbetreuung, verbesserte Inklusion und kostenlose Schulmahlzeit als Ziele

Wien (OTS) - 

Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung, eine kostenlose Schulmahlzeit pro Tag, verbesserte Inklusion von Kindern mit Behinderungen: Das sind nur einige der Ziele im “Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Garantie für Kinder”. Die Bundesregierung hat den Nationalen Aktionsplan heute im Ministerrat beschlossen. Ziel ist, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kinder in Österreich bis 2030 zu halbieren. Mehr als 600 konkrete Projekte und Maßnahmen sind dem Plan angeschlossen. Die Umsetzung wird durch ein Monitoring begleitet und laufend evaluiert. “Kinderbetreuung, Bildung, Wohnen, Gesundheit und Ernährung sind die Voraussetzungen, um Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Mit dem Nationalen Aktionsplan legen wir die Schwerpunkte der nächsten Jahre detailliert fest”, betont Sozialminister Johannes Rauch. ***

Im Rahmen der EU-Kinderrechts-Strategie hat die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten empfohlen, einen Maßnahmenplan im Kampf gegen Kinderarmut zu erarbeiten. Er soll allen Kindern gleiche Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die Strategie für Österreich wurde vom Sozialministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt und dem Bildungsministerium erarbeitet. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Teuerungskrise zu berücksichtigen, wurde der Aktionsplan nochmals aktualisiert. Heute wurde der 86 Seiten starke “Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Garantie für Kinder” im Ministerrat beschlossen.

Bis 2030 soll die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kinder und Jugendlichen in Österreich auf 11 Prozent halbiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Regierung bereits eine Reihe von Maßnahmen getroffen - etwa die Zahlung von 60 Euro pro Kind und Monat an armutsgefährdete Familien, eine Verdoppelung der Schulstart-Gutscheine oder die Valorisierung von Familien- und Sozialleistungen. 

Für die kommenden Jahre definiert der Nationale Aktionsplan sechs Bereiche: frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung, inklusive Bildungsangeboten und schulbezogene Aktivitäten, Gesundheitsversorgung, gesunde Ernährung sowie angemessener Wohnraum.

Unter anderem soll die Betreuung von Unter-3-Jährigen Kindern bis 2030 um 8 auf 40 Prozent gesteigert werden. In allen Schulen sollen Kinder mindestens eine kostenlose Mahlzeit pro Tag erhalten. Mehr Kinderärzt:innen, Augenärzt:innen sowie Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie sollen die Gesundheitsversorgung verbessern. Geplant sind auch Verbesserungen bei der Inklusion von Kindern in Schulen und zusätzliches Unterstützungspersonal an Schulen. Auch Maßnahmen für eine gesunde Ernährung und für angemessenen Wohnraum sind enthalten.

Angeschlossen sind dem Nationalen Aktionsplan über 600 konkrete Projekte und Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans. Sie stammen sowohl von den beteiligten Ministerien als auch von NGO und sind teilweise bereits im Laufen.

Sozialminister Johannes Rauch: “Wer in Armut aufwächst, hat geringere Chancen auf gute Bildung, auf einen qualifizierten Job, ein höheres Risiko krank zu werden. Der Kampf gegen Kinderarmut ist daher eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Er ist auch eine Investition in den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Der Nationale Aktionsplan zeigt deutlich die wichtigsten Handlungsfelder, legt Ziele und Maßnahmen fest. Er ist deshalb eine hervorragende Grundlage für den Kampf gegen Kinderarmut in den nächsten Jahren.”

 

Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung

  • laufende Erhöhung der Betreuungsquoten sowohl bei den Unter-3-Jährigen als auch bei den 3 bis 6-jährigen Kindern
  • Verbesserungen bei der sprachlichen Förderung
  • Ausbau elementarer Bildungseinrichtungen, Verbesserungen bei Öffnungszeiten, Steigerung Qualität des Angebots, bundesweite einheitliche Bereitstellung von Angeboten
  • weitere Professionalisierung bei Inklusionspädagogik bzw. bei der Inklusion von Kindern mit Behinderungen im Kindergartenalter
  • Verbesserungen von Rahmenbedingungen im Berufsfeld Elementarpädagogik

 

Inklusive Bildungsangebote und schulbezogene Aktivitäten

  • Umsetzung Pädagogikpaket: u.a. Absicherung Kompetenzerwerb der Schüler:innen, neue Lehrpläne, Novellierung Leistungsbeurteilung
  • geplante Einführung Bildungspflicht: grundlegender Kompetenzerwerb bis zum 18. Lebensjahr
  • Verbesserung der Inklusion von Kindern mit Behinderungen ins Schulsystem inkl. Vernetzung mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
  • Schaffung bedarfsgerechter Ressourcen zur langfristigen Finanzierung von Schulen
  • Aufstockung Unterstützungspersonal: Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Assistenz, Administration
  • Unterstützung von Schulen mit besonderen Herausforderungen entlang eines Chancenindexes im Rahmen des Projekts „100 Schulen – 1000 Chancen“
  • Ausbau ganztägiger Schulformen

 

Gesunde Schulmahlzeit 

  • bis 2030 sollen in allen Schulen mind. 1 kostenlose gesundheitsfördernde Mahlzeit bzw. Verpflegung pro Schultag bereitgestellt werden
  • Verpflegungsangebote an Schulen unter Einbindung aller Stakeholder:innen sollen leistbar, attraktiv, abwechslungsreich und bedarfsgerecht gestaltet werden
  • Qualitätssteigerung bei Gemeinschaftsverpflegung: verpflichtende Verankerung „Leitlinie Schulbuffet“
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten
  • Verbesserung des Bewusstseins betreffend gesunder Lebensmittel und Ernährung
  • Multisektorale Vernetzung von Stakeholder:innen zur Zusammenführung von Expertise und Evidenz


Gesunde Ernährung

  • Verbesserung Qualität der Ernährung, insbesondere von benachteiligten Kindern
  • Weiterentwicklung des Programms „REVAN“ (Richtig essen von Anfang an) entlang der Prioritäten Stillförderung, Gemeinschaftsverpflegung und Informationsangebote
  • Ausbau Primärprävention betreffend Adipositas durch Stillförderung
  • Verbesserung Qualitätsstandards bei Kindergartenverpflegung
  • Stärkere Verankerung von Lebensmittelkompetenz und Verbraucher:innenbildung in der Ausbildung von Lehrer:innen


Gesundheitsversorgung

  • Aufbau und weiterführende Verbesserungen: ambulante pädiatrische, augenärztliche und kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung
  • Verbesserung der Versorgung mit ambulanten Kinder- und Jugendpsychiater:innen
  • Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum Eltern-Kind-Pass: u.a. Erhöhung Inanspruchnahme vulnerabler Gruppen
  • Attraktivierung des Berufsfelds der Entwicklungs- und Sozialpädiatrie
  • Bedarfsgerechter bundesweiter Ausbau des Frühe-Hilfen-Angebots
  • Projekt „Gesund aus der Krise“, um gesundheitliche Folgen der Krisen niederschwellig zu adressieren
  • Aufwertung und Kompetenzerweiterung bei Schulärzt:innen
  • Schaffung von Kinder-Primärversorgungseinrichtungen
  • Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder und Jugendliche

Angemessener Wohnraum

  • Schaffung von mehr sozialem Ausgleich im Bereich Wohnen unter Einbeziehung relevanter Stakeholder:innen, der auch Kindern zugutekommt: z.B. Einführung Besteller:innenprinzip bei Vermietungen mit 1. Juli 2023
  • Erhöhung der Evidenz zur Betroffenheit von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen
  • Ziel: bis 2030 soll kein Kind mehr in Österreich von Straßenobdachlosigkeit betroffen sein
  • Fokus auf Delogierungsprävention (aktuell WOHNSCHIRM), Ausbau Angebote für von Obdach- und Wohnungslosigkeit Betroffene
  • Reduzierung der Zahl von Kindern, die in Haushalten mit schlechter Wohnqualität (Überbelag, schimmelige und feuchte Räume, dunkle Räume) wohnen müssen

Nähere Informationen finden sich unter: www.sozialministerium.at 

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
pressesprecher@sozialministerium.at
sozialministerium.at

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