Ob Weihnachtsfeier oder Silvesterparty – belegte Brötchen eignen sich ideal als Snacks bei gesellschaftlichen Anlässen. Pünktlich vor den anstehenden Festtagen ließ die AK OÖ das beliebte Fingerfood nun auf seine Genusstauglichkeit testen. Das Ergebnis mit einer Beanstandungsquote von 50 Prozent trübt allerdings die Festtagsstimmung.
G´schmackig, frisch und mikrobiologisch einwandfrei?
Die AK-Konsumentenschützer:innen bestellten bei diversen Supermärkten, Fleischereien, Bäckereien oder Catering-Unternehmen belegte Brötchen in vielfältigen Variationen. Der Preis der Brötchen lag zwischen 1,39 und 2,80 Euro. Belegt waren sie mit Wurst, Schinken, Salami, Käse oder Aufstrichen und mit Tomaten, Gurken, Salat, Ei oder ähnlichem verfeinert. Da sowohl die verwendeten Zutaten als auch eine mangelnde Betriebshygiene zu einer Keimbelastung führen können, wurden sie von der Belan Ziviltechniker-GmbH noch näher untersucht. Zum einen bewerteten die Tester:innen dabei die sensorische Beschaffenheit – also Aussehen, Konsistenz, Farbe, Geruch und Geschmack – der Brötchen, zum anderen wurde die Anzahl spezieller Mikroorganismen bestimmt. Als Bewertungsgrundlage dienten die Richt- und Warnwerte für „Sandwiches, belegte Brötchen“ der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie sowie die „berechtigte Verbrauchererwartung“.
Bei vier Herstellern besteht Verbesserungsbedarf
Brötchen in guter Qualität gibt es laut der Testergebnisse bei Maximarkt, Unimarkt und Billa Plus in Wels sowie beim Cateringbetreiber Caseli und der Bäckerei Fenzl in Linz-Urfahr. Hier konnten keine maßgeblichen Beanstandungsgründe festgestellt werden. Sie alle erhielten daher das Testurteil „einwandfrei“.
Vier Proben waren laut Gutachten als wertgemindert einzustufen. Es wurde eine Richtwertüberschreitung an Schimmelpilzen und/oder Bacillus Cereus festgestellt. Zudem erhielten zwei dieser Proben auch beim Sensoriktest kein einwandfreies Zeugnis. In einem Fall äußerten die Tester:innen vor allem Kritik an der schmierigen, ranzigen und alten Beschaffenheit der Salami. Bei der anderen Probe fanden die geschulten Verkoster:innen leichte Mängel bei der Konsistenz des Schinkens und Eiaufstriches als auch beim Geschmack des Liptauers.
Eine Brötchenbox nicht zum Verzehr geeignet
Bei einer Probe stieß bereits die Verkostung auf wenig Begeisterung. Beim Belag wurde der Schinken als alt und säuerlich, die Walnuss als ranzig und der Liptauer als käsig beschrieben. Zudem wurde neben einer Richtwertüberschreitung bei Schimmelpilzen auch eine Warnwertüberschreitung an Bacillus Cereus festgestellt. Bei letzterem handelt es sich um weit verbreitete Bakterien, die durch Verunreinigung mit Erde oder Staub leicht auf Lebensmittel gelangen können. Der Verzehr stark kontaminierter Speisen kann beim Menschen unter Umständen zu Magen-Darm-Erkrankungen führen. Die Probe wurde daher insgesamt als „für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ eingestuft.
Worauf Konsument:innen achten können
- Die im Verkauf vorbereiteten Brötchen sollten bis zur Abholung gekühlt gelagert werden.
- Sollte der Belag bzw. die Garnitur bereits welk oder angetrocknet erscheinen, ist dies ein Hinweis auf mangelnde Frische.
- Hygiene und Sauberkeit der Theke können eventuell Hinweise auf die allgemeine Betriebshygiene liefern.
- Auch bei der Zubereitung von Köstlichkeiten in der eigenen Küche sollte man auf gute Hygiene achten und Gemüse sowie Salat gewissenhaft waschen.
- Fertige Brötchen sollten nur kurz ungekühlt gelagert werden bzw. sollten Häppchen mit leicht verderblichen Belägen, wie etwa Tartar oder Räucherfisch, am besten gleich verzehrt werden.
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