• 19.12.2023, 14:35:45
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Stocker: „VfGH-Erkenntnis bestärkt Linie der Volkspartei zum Schutz des Privatlebens und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte“

Der massive Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ohne Rechtsschutz und Schutz vor Befugnismissbrauch gehört umgehend beseitigt

Wien (OTS) - 

„Die bisherige Sicherstellung von Handys, Laptops, Tablets etc. insbesondere ohne richterliche Genehmigung ist verfassungswidrig. Zu diesem Erkenntnis ist der VfGH in seiner heutigen Entscheidung gelangt. Dadurch bestätigt sich das, wovor die Volkspartei seit langem warnt: Das Recht auf Persönlichkeitsschutz und damit auf das Privatleben wurde durch die bisherige Sicherstellungspraxis bei Handys und anderen Geräten eklatant verletzt. Die derzeitig übliche Praxis ist schlicht verfassungswidrig. Dieser massive Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger gehört umgehend beseitigt und die Gesetzeslage den Anforderungen der EMRK und der Datenschutzgrundverordnung angepasst“, so der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker, zum heutigen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs.

„Es gibt gute Gründe, warum etwa auch der Schutz des Briefgeheimnisses ein hohes Gut in unserer Demokratie ist. Dass Handys keinen vergleichbaren Schutz genießen, obwohl darin in der Regel deutlich mehr persönliche und sensible Daten gespeichert sind als in einem Brief und auch rekonstruiert werden können, ist verfassungswidrig und auch rechtsstaatlich unhaltbar“, so Stocker.

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