• 18.12.2023, 07:44:34
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Explosive Einkäufe: Zoll warnt vor illegalen Feuerwerkskörpern

Mobile Zollkontrollen zum Schutz der Bürger; bei Verstößen drohen hohe Strafen

Utl.: Mobile Zollkontrollen zum Schutz der Bürger; bei Verstößen
drohen hohe Strafen =

Wien (OTS) - Feuerwerk zu Silvester ist eine Tradition in Österreich.
Damit das neue Jahr sicher eingeläutet werden kann, sollten dafür nur
legale, bei autorisierten Händlern erworbene Feuerwerkskörper
verwendet werden.

Durch illegale Pyrotechnik ereignen sich jedes Jahr wieder schwere
Unfälle mit gravierenden Verletzungen, die in manchen Fällen sogar
zum Tod der Betroffenen führen. Viele sind sich der Gefahr nicht
bewusst, wenn sie Pyrotechnik im Ausland erwerben.
Der österreichische Zoll stellt jährlich etliche illegale
Feuerwerkskörper sicher – im Jahr 2022 waren es insgesamt 7.053
Stück.

Von den sichergestellten Feuerwerkskörpern gehörten unter anderem
1.499 Stück der Kategorie F4 an, die eine große Gefahr bezeichnet,
die von den Feuerwerkskörpern ausgeht und die nur von Personen mit
entsprechender Fachkunde verwendet werden dürfen. Weitere 4.383 Stück
entfielen auf die Kategorie F3, also Feuerwerkskörper, die eine
mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten, offenen
Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die
menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Auch Feuerwerkskörper dieser
Kategorie dürfen nur von Personen mit entsprechender Sachkunde
verwendet werden. 8 der beschlagnahmten Feuerwerkskörper wiesen
keinerlei Kennzeichnung auf.

„Illegale Böller und Raketen mögen auf ersten Blick verlockend
wirken. Sie sind das große Risiko aber nicht wert. Schützen Sie sich
und andere Menschen vor Verletzungen durch illegale, gefährliche
Pyrotechnik, indem Sie darauf verzichten. So steht einem guten Start
ins neue Jahr nichts mehr im Wege“, so Finanzminister Brunner.

Mobile Schwerpunkteinsätze der Zöllnerinnen und Zöllner
„Nach den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 bestehen
spezifische Anordnungen für die Einfuhr und den Besitz von
Feuerwerkskörpern. Sie müssen bestimmte Kennzeichnungen tragen und
benötigen je nach Kategorie und damit Gefährlichkeit eine behördliche
Genehmigung. Nicht jede Person ist berechtigt, sämtliche Kategorien
von Feuerwerkskörpern zu nutzen oder zu kaufen. Diese Beschränkungen
gelten nicht nur bei Einfuhr aus Drittländern, sondern unter anderem
auch bei Verbringungen nach Österreich aufgrund von Einkäufen in
anderen Mitgliedsstaaten, die unsere Zöllnerinnen und Zöllner im
Rahmen von mobilen Schwerpunkteinsätzen kontrollieren“, so die
Vorständin des Zollamts Österreich Heike Fetka-Blüthner.

Die illegalen Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt und es erfolgt
auch eine Anzeige bei der örtlich zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde. Bei Verstoß gegen das Pyrotechnikgesetz
drohen je nach Delikt eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder
eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen.

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