• 16.12.2023, 09:09:55
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  • OTS0006

BMF/BMSGPK: Schwerpunktkontrollen im Hinblick auf Afrikanische Schweinepest

Mitnahme von Schweinefleisch oder Wurstwaren aus Nicht-EU Staaten im privaten Reiseverkehr verboten. Verstärkte Kontrollen im Reisverkehr über Weihnachten

Utl.: Mitnahme von Schweinefleisch oder Wurstwaren aus Nicht-EU
Staaten im privaten Reiseverkehr verboten. Verstärkte
Kontrollen im Reisverkehr über Weihnachten =

Wien (OTS) - Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in
Europa weiter aus und birgt ein enormes Risiko für die heimische
Landwirtschaft und Wildschweinpopulation. Aktuell ist die ASP in
einigen Balkanländern sehr aktiv. „Um eine Einschleppung der
hochansteckenden Tierseuche nach Österreich zu verhindern, wird es in
den kommenden Wochen zu Schwerpunktkontrollen im Reiseverkehr
kommen“, kündigt Finanzminister Magnus Brunner über Weihnachten eine
gemeinsame Schwerpunktaktion des österreichischen Zolls mit dem
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMSGPK), dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit
(BAVG) und der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)
an. Ziel sei es, „gerade bei Reisenden das Bewusstsein zu schaffen,
dass die Mitnahme von Fleisch aus Nicht-EU Staaten verboten ist und
vom Zoll kontrolliert wird“, so Brunner.

Einschleppung nach Österreich hätte schwerwiegende Folgen für Tiere
und Betriebe
Der Mensch ist neben Wildschweinen der Hauptüberträger der
Virusinfektion, die für infizierte Hausschweine und Wildschweine
meist tödlich endet. Für den Menschen selbst stellt das Virus keine
Gesundheitsgefährdung dar. Österreichs Status als „frei von ASP“ ist
wichtig, denn der hohe Gesundheitsstatus heimischer Betriebe sichert
den Export gesunder Tiere und tierischer Produkte und ist somit ein
bedeutender Wirtschaftsfaktor. Daher ist es wichtig, dass Maßnahmen
zur Verhinderung der Einschleppung der ASP getroffen werden. Das
kommt vor allem den Tierhalterinnen und Tierhaltern zugute, die von
Ausbrüchen in Österreich besonders betroffen wären und mit enormen
wirtschaftlichen Schäden zu kämpfen hätten.

Schweinefleisch oder Wurstwaren privater Erzeugung aus Nicht-EU
Staaten verboten
Die ASP ist derzeit vor allem in Bosnien und Herzegowina, in Serbien
sowie im Kosovo sehr aktiv. Aufgrund der bevorstehenden Feiertage und
des damit einhergehenden Reiseverkehrs aus den betroffenen Ländern,
wird ausdrücklich auf die Gefahr der Verschleppung des Virus nach
Österreich durch mitgebrachtes Schweinefleisch bzw.
Schweinefleischerzeugnisse hingewiesen. Die Mitnahme derartiger
Produkte (dazu zählen z.B. auch Rohschinken, Wurstwaren,
Fleischaufstriche etc.) aus Nicht-EU Staaten ist verboten. Aus EU
Mitgliedstaaten darf eine Mitnahme in Haushaltsmengen erfolgen,
sofern der Hersteller diese im Herkunftsland einer ordnungsgemäßen
veterinärbehördlichen Kontrolle unterzogen hat, wovon bei regulär im
Handel befindlichen Produkten (z.B. Supermarktware) jedenfalls
auszugehen ist.
Fleisch oder Wurstwaren insbesondere aus privater Erzeugung, die
keiner amtlichen Kontrolle unterzogen wurden, stellen jedoch ein
großes Risiko für die österreichische Tierpopulation dar, da das
ASP-Virus in diesen Produkten enthalten sein kann. Werden diese von
empfänglichen Tieren gefressen (unsachgemäße Entsorgung,
Verfütterung) erfolgt eine Infektion, die sich rasch in der
Schweinepopulation ausbreiten kann und schwerwiegende Folgen für
Wildtiere und landwirtschaftliche Betriebe mit sich bringt.

Verfüttern von Lebensmittelresten an Haus- und Wildschweine in
Österreich verboten
„Die Afrikanische Schweinepest ist bisher noch nicht in Österreich
aufgetreten. Durch die zahlreichen Fälle im Süden Europas ist die
Gefahr einer Einschleppung jedoch sehr hoch“, betont
Gesundheitsminister Johannes Rauch. Um Ausbrüche in der
Wildschweinpopulation frühzeitig zu erkennen, appelliert er auch an
die Bevölkerung: Österreichweit sind gesetzlich verpflichtend alle
tot aufgefundenen und krankheitsverdächtigen Wildschweine der
Veterinärbehörde zu melden. Bitte leisten Sie einen wichtigen Beitrag
zur Gesunderhaltung heimischer Tierbestände und bringen Sie keine
Lebensmittel aus Schweine- und Wildschweinfleisch aus Hausschlachtung
mit. Werfen Sie Fleisch- und Wurstreste nur in stabile und
verschließbare Müllbehälter, vermeiden Sie in betroffenen Ländern
nach Möglichkeit jeglichen Kontakt mit Haus- und Wildschweinen.
Die koordinierte Informations- und Kontrollaktion von Zoll,
Gesundheitsministerium, BAVG und AGES ist eine von vielen Maßnahmen,
um einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Österreich
entgegenzuwirken. Bei Reisenden wird das Problembewusstsein gestärkt,
selbst mögliche Überträger zu sein, und illegal eingeführte Waren
werden aus dem Verkehr gezogen. Je früher ein Ausbruch erkannt wird,
desto eher kann er auch eingedämmt werden. Informationsmaterialien
zur Afrikanischen Schweinepest für Reisende finden Sie in 16 Sprachen
zum Download unter:
https://bit.ly/3NuaV3C

Weiterführende fachliche Informationen finden Sie auf den Webseiten
des Gesundheitsministeriums und der AGES.

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