- 15.12.2023, 13:48:18
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Ernst-Dziedzic/Prammer: Juristische Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Elternschaft erreicht
Grüne erfreut über Fortschritt im Abstammungsrecht
„Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshof im Abstammungsrecht konnten wir die Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare und ihrer Kinder endlich korrigieren und damit ein langjähriges Grünes Ziel umsetzen: Die Gleichstellung bei der Anerkennung der Elternschaft“, sagt Ewa Ernst-Dziedzic, Sprecherin der Grünen für LGBTIQ und Menschenrechte.
„In Zukunft wird jedes Kind in Österreich, das innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geboren wird, darauf vertrauen können, automatisch gesetzlich zwei rechtliche Elternteile zu haben – ungeachtet dessen, mit welcher Methode das Kind gezeugt wurde und ob die Eltern verschieden- oder gleichgeschlechtlich sind. Mit diesem wichtigen Gesetz legen wir die Grundlage fest, dass die Sicherheit eines Kindes durch das soziale Gefüge gewährleistet wird“, betont Ernst-Dziedzicund hält fest: „Darüber hinaus wird in der Novelle endlich auch das dritte Geschlecht berücksichtigt, denn das andere Elternteil ist nun nicht mehr nur jede Frau, die beispielsweise mit der Mutter verheiratet oder verpartnert ist, sondern auch jede andere Person.“
„Ich freue mich sehr, dass wir unter Grüner Regierungsbeteiligung mit dieser Novelle das Abstammungsrecht für alle Kinder gleich regeln – unabhängig vom Geschlecht ihrer Eltern und von der Art ihrer Zeugung. Damit machen wir als Gesellschaft einen weiteren großen Schritt ins 21. Jahrhundert. Es war auch höchste Zeit“, unterstreicht Agnes Prammer, Justizsprecherin der Grünen.
Mit der Novelle soll die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs im Abstammungsrecht berücksichtigt werden. Betroffen davon ist erstens die Berücksichtigung des Erkenntnisses zur Öffnung der Ehe sowie der eingetragenen Partnerschaft – unabhängig des Geschlechts. Zweitens wird die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zum dritten Geschlecht Rechnung getragen. Außerdem wird drittens ab sofort berücksichtigt, dass bei zwei verheirateten oder verpartnerten Frauen die vorgeburtliche Anerkennung der Elternschaft automatisch möglich und diese nicht mehr nur an eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung gebunden ist.
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