Neuer Finanzausgleich bringt den Ländern und Gemeinden 2,4 Mrd. Euro zusätzlich pro Jahr – Aber verbunden mit Reformen und Zielen.
Utl.: Neuer Finanzausgleich bringt den Ländern und Gemeinden 2,4
Mrd. Euro zusätzlich pro Jahr – Aber verbunden mit Reformen
und Zielen. =
Wien (OTS) - Mit dem heutigen Beschluss des Finanzausgleichs 2024 bis
2028 werden die Details fixiert und über den Zukunftsfonds ein
Paradigmenwechsel eingeleitet. Länder und Gemeinden erhalten vom Bund
mehr Geld, das mit Reformen und Zielvereinbarungen verknüpft wird.
Bereits vor einem Monat gab es eine Einigung zwischen Bund, Ländern
und Gemeinden. Damit sind alle Gebietskörperschaften ihrer
gesamtstaatlichen Verantwortung nachgekommen. Der neue
Finanzausgleich bringt den Ländern und Gemeinden 2,4 Mrd. Euro
zusätzlich pro Jahr. Das ist mehr Geld für notwendige
Herausforderungen – aber verbunden mit Reformen und Zielen.
Finanzminister Magnus Brunner: „Der heutige Beschluss ist eine
Weichenstellung für unser Land und führt zu wichtigen Investitionen
in Zukunftsbereichen, vor allem auch für Familien. Wir haben einen
Reform-Finanzausgleich geschafft, der dauerhaft zu Veränderungen
führen wird. Der Ausbau der Kinderbetreuung bekommt einen massiven
Schub, Gesundheit- und Pflege bekommen deutlich mehr Mittel, auch in
der Klima- und Energiepolitik schaffen wir große Investitionen. Wir
setzen das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sinnvoll für
die Herausforderungen der Zukunft ein. Das ist notwendig, weil sich
die Welt massiv verändert: Wir haben demographische
Herausforderungen, die zu budgetären und politischen
Herausforderungen führen. Daher haben wir mit dem Zukunftsfonds einen
Paradigmenwechsel eingeläutet. In Summe sind mehr als zwei Drittel
der neuen Gelder mit Reformen verbunden.“
Über den Zukunftsfonds werden unter anderem folgende Reformen und
Ziele definiert:
• Der Ausbau der flächendeckenden Kinderbetreuung, vor allem
in der Elementarpädagogik. Ziel ist, die Quote bei unter 3-Jährigen
bis Ende der Finanzausgleichs-Periode in jedem Bundesland auf
zumindest 38 % oder um 1 Prozentpunkt pro Jahr zu erhöhen.
• Der Ausbau leistbaren Wohnraums und die Erhöhung der
Sanierungsquote. Stichwort Nachverdichtung anstatt Bodenversiegelung.
Ziel ist, eine Renovierungsquote öffentlicher Gebäude von 3 % zu
erreichen. Ziel ist auch, 30 % der Wohnbauförderungsbeiträge für
Sanierung vorzusehen oder alternativ mehr nachzuverdichten.
• Im Bereich Umwelt/Energie geht es uns um die Erhöhung des
erneuerbaren Anteils am Energieverbrauch. Ziel ist die Erhöhung um
0,5 bis 1 Prozentpunkt pro Jahr.
Jeweils in der Mitte und am Ende der Finanzausgleichs-Periode finden
Evaluierungen statt. Damit wird der Mitteleinsatz in den jeweiligen
Bereichen transparent und überprüfbar gemacht. Zusätzlich werden die
verpflichtenden Einmeldungen in die Transparenzdatenbank ausgeweitet.
Bei neuen Förderungen ist nun verpflichtend zu prüfen, welche
Förderungen es in diesem Bereich bereits gibt. Zusätzlich wird die
bestehende Förderlandschaft überprüft, ob vorhandene
Doppelgleisigkeiten aufgelöst werden können. Dazu legen Bund und
Länder Ende 2025 den ersten Bericht vor.
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