• 12.12.2023, 09:00:04
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  • OTS0022

BM Polaschek: Studienbeihilfe für 2023/24 kann bis 15. Dezember beantragt werden.

2024 wird die Studienbeihilfe neuerlich valorisiert, die Beantragung ist nun auch mit der ID-Austria möglich.

Utl.: 2024 wird die Studienbeihilfe neuerlich valorisiert, die
Beantragung ist nun auch mit der ID-Austria möglich. =

Wien (OTS) - Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft und Forschung macht Studierende persönlich auf ihre
Möglichkeit der Beantragung der Studienbeihilfe aufmerksam. „Bis
Freitag, den 15. Dezember, kann man noch den Antrag auf die
Studienbeihilfe für das Studienjahr 2023/24 stellen, die gerade heuer
kräftig erhöht wurde. Damit ermöglichen wir vielen engagierten
Studierenden ein Studium“, betont Polaschek.

Schon bisher kann die Studienbeihilfe sowohl online auf
www.stipendium.at als auch postalisch oder direkt bei den sechs
Stipendienstellen, in Wien, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und
Klagenfurt beantragt werden. Neu hinzugekommen ist nun die
Möglichkeit der Beantragung mit der ID-Austria, die seit Kurzem die
bisherige Handysignatur ersetzt. „Das macht es für engagierte
Studierende, die zügig studieren, die aber mangels ausreichenden
Unterhalts durch ihre Eltern auf finanzielle Unterstützung angewiesen
sind, noch einfacher zu diesem zentralen Förderinstrument zu kommen“,
sagt Bundesminister Polaschek. Er hält dies für umso wichtiger, weil
die Studienförderung durch ihre umfassende Reform 2022 und durch ihre
Valorisierung, die seit September 2023 wirksam ist, massiv angehoben
wurde.

Erhöhung der Studienbeihilfe um bis zu 12 Prozent:
Die Reform der Studienförderung hat eine Erhöhung der Studienbeihilfe
um bis zu 12 Prozent mit sich gebracht. Damit einher geht ein
einfacheres Berechnungsmodell, das die Lebensumstände von
Studierenden noch gezielter berücksichtigt. Massive Erleichterungen
beinhaltete die Reform der Studienförderung ebenso für ältere und
berufstätige Studierende, insbesondere durch die Anhebung der
gesetzlichen Altersgrenze um drei Jahre von 35 auf 38 Jahre.

Auch 2024 wird die Studienbeihilfe valorisiert:
Eine weitere massive Verbesserung bringt außerdem die Abschaffung der
kalten Progression und die Valorisierung zentraler Sozialleistungen,
die die Bundesregierung heuer eingeführt hat. Sie führt dazu, dass
die Studienbeihilfe, aber auch die Familienbeihilfe 2024 neuerlich um
9,7 Prozent erhöht werden, zusätzlich zu dem Plus von 5,8 Prozent,
das bereits 2023 wirksam wurde.

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