• 06.12.2023, 09:34:30
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  • OTS0041

Dubioser Goldhändler von Polizei und Finanzpolizei überführt

Wien (OTS) - Die Kontrolle eines Goldhändlers durch die
Finanzpolizei, die Polizei und das Eichamt in Oberösterreich brachten
dessen dubiose Geschäftspraktiken zum Vorschein. Der 31-jährige
deutsche Staatsbürger dürfte seine Kunden in mehreren Fällen betrogen
haben und wird sich nun strafrechtlich verantworten müssen. Auch
weitere ans Tageslicht gebrachte Details dieses Falles kann man
getrost als skurril bezeichnen.

„Jegliche Form des Betruges schadet den redlichen Unternehmen und in
weiterer Folge auch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Dank der
erfolgreichen behördenübergreifenden Zusammenarbeit konnten in diesem
Fall illegale Aktivitäten gestoppt werden. Natürlich werden wir auch
in Zukunft hart durchgreifen, wenn Gesetze bewusst ignoriert werden“,
so Finanzminister Magnus Brunner.

Auslöser der Kontrolle im Umland von Linz war ein Hinweis, der Ende
November bei der Polizei eingegangen ist. Im Zuge der Amtshandlung
wurde durch das Eichamt festgestellt, dass eine nicht geeichte Waage
verwendet wird. Die weitere Verwendung wurde untersagt und die
Goldwaage durch die Polizei sichergestellt.

Bei der Kontrolle wurden auch Rechnungen für diverse Ringe und
Armbänder sowie eine Rolex entdeckt. Die Bewertung dieser
Schmuckwaren durch einen Goldschmied ergab, dass der Händler die
Gegenstände falsch bewertet und viel zu günstig angekauft hat. So
zahlte er beispielsweise für die Rolex nur 1.500 Euro, obwohl diese
laut Gutachten einen Schätzwert von rund 4.000 Euro hat.

Dass es der Goldankäufer mit den Gesetzen nicht so genau nimmt,
untermauert eine weitere Entdeckung der Finanzpolizei: So wurden in
den Unterlagen Auftragsbestätigungen über Dach- und
Fassadenreinigungen gefunden, obwohl der Unternehmer über keine
Gewerbeberechtigung in Österreich verfügt und kein Eintrag im
Dienstleistungsregister vorhanden ist. Der Deutsche konnte lediglich
eine Meldung für das Reisegewerbe seiner Frau vorweisen. Die weitere
Überprüfung der Finanzbediensteten brachte die Erkenntnis, dass bei
dieser Frau ein vollstreckbarer Abgabenrückstand in Höhe von über
2.600 Euro, der sofort gepfändet wurde.

Sämtlicher Goldschmuck sowie das gesamte Bargeld des dubiosen
Unternehmers wurde durch die Polizei sichergestellt und der Ankäufer
wegen Verdachtes des Betrugs (§ 146 StGB) als Beschuldigter
einvernommen. Seitens des Eichamtes erfolgt eine Anzeige wegen der
nicht geeichten Goldwaage, die Finanzpolizei erstattete zudem Anzeige
aufgrund unbefugter Gewerbeausübung.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI

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