- 06.12.2023, 08:07:14
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- OTS0011
BirdLife Österreich fordert von der OÖ Landesregierung Korrekturen bei der Jagdgesetznovelle
Der neue Entwurf des OÖ Jagdrechts beinhaltet neben einigen Verbesserungen im Naturschutz grobe Schnitzer bei den Regelungen jagdbarer Vogelarten: Während jagdfremden Personen etwa das Füttern von Wildtauben an winterlichen Futterhäuschen künftig verboten werden könnte und tote Wildtiere nicht mehr berührt werden dürften, könnten sich Jäger:innen selbst kontrollieren. BirdLife Österreich fordert von der OÖ Landesregierung - allen voran von der zuständigen Landesrätin Langer-Weninger - dringend notwendige Korrekturen vor der Beschlussfassung des Gesetzes vorzunehmen!
Erhebliche Rückschritte bei der Verfolgung von Wildtierkriminalität
Jedes Berühren und Aufnehmen von Jungwild oder verendetem Wild soll laut Entwurf des OÖ Jagdgesetzes künftig strafbar werden (§ 52). Hans Uhl von der Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich: „Diese Regelung entbehrt jeder fachlichen Grundlage, da daraus weder Schaden noch Beunruhigung für die Wildtiere abzuleiten ist!“ Das Bergen von Fallwild von der Straße würde ebenso verboten wie die Erstprüfung von toten Wildtieren in Hinblick auf deren Todesursache. „Eine derartige Regelung würde Verschleierungsversuche von illegalen Wildtierverfolgungen begünstigen!“, so Uhl. Jagdfremden Personen wäre es demnach erheblich erschwert, Fälle illegaler Wildtierverfolgung rechtzeitig zu erkennen und zu melden. BirdLife betont, dass die meisten Fälle von Wildtierkriminalität überwiegend von jagdfremden Personen aufgezeigt werden, die durch diesen Paragraphen mundtot gemacht würden, und nicht von Jäger:innen! Auch die Rechtmäßigkeit der Bergung verletzter oder verunfallter Wildtiere würde dadurch in Frage gestellt!
Jagdausübungsberechtigte fungieren als Jagdschutzorgan und kontrollieren sich selbst?
Die im Entwurf vorgesehenen Bestimmungen für Jagdschutzorgane (§ 38) besagen, dass künftig Jagdausübungsberechtigte selbst als Jagdschutzorgane in ihren eigenen Revieren fungieren könnten und damit die Aufsicht über ihre eigenen Jagdpraktiken übernähmen. Diese Rechtsvorschrift würde die konsequente Bekämpfung der in OÖ dokumentierten Wildtierkriminalität weiterhin maßgeblich erschweren und ist dringend zu korrigieren!
Sollen bedrohte, heimische Vogelarten weiter bejagt werden?
Unter den 41 Vogelarten, die laut Gesetzesentwurf weiterhin als jagdbar gelten sollen, finden sich 15 gefährdete Entenarten, die in ihren Beständen in Europa, Österreich und Oberösterreich gefährdet sind. Dazu zählen die Tafel-, Moor- und Schnatterente. Weiters sind auch die extrem selten im Winter aus Nordeuropa einfliegende Zwerg- und Kurzschnabelgans betroffen als auch das im Bundesland nicht vorkommende Steinhuhn. BirdLife Österreich fordert seit Jahren, dass in ihren Beständen zurückgehende, bedrohte Vogelarten völlig von der Jagd auszunehmen sind! Der Schutz dieser Arten sowie ganzjährig geschonter Vogelarten ohne jagdliches Nutzungsinteresse sollte über das Naturschutzgesetz geregelt werden, so BirdLife.
Soll das Füttern und Berühren von Tauben künftig strafbar werden?
Nach dem Entwurf des OÖ Jagdgesetzes sollen alle heimischen wildlebenden Taubenarten (Hohl-, Turtel-, Ringel- und Türkentaube) bejagbar bleiben und nach § 52 ihr Anlocken und Füttern für alle jagdfremden Personen verboten sein. BirdLife fordert, die seltenen Hohl- und Turteltauben aus dem Jagdgesetz zu streichen. „Diese Passage ist absurd, eine derartige Bestimmung verbietet auch das Füttern von Ringel- und Türkentauben an den Vogelfutterstellen in unseren Gärten!“, betont Ornithologe Hans Uhl und appelliert an Landesrätin Langer-Weninger: „Die aktuelle Jagdgesetz-Novelle bietet die seltene Chance, entscheidende Schritte zur Verbesserung des Schutzes der heimischen Biodiversität einzuleiten!“
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