- 05.12.2023, 12:55:08
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Cyberkriminalität und Internet-Betrug
LR Rosenkranz: Aufklärung und Sensibilisierung zu Betrugsmaschen
Utl.: LR Rosenkranz: Aufklärung und Sensibilisierung zu
Betrugsmaschen =
St.Pölten (OTS) - Der Konsum habe sich eindeutig ins Internet
verlagert, Weihnachten verstärke diese Tendenz noch, würden doch
heuer neun von zehn Menschen mindestens ein Weihnachtsgeschenk online
kaufen, sagte Landesrätin Mag. Susanne Rosenkranz am heutigen
Dienstag in St. Pölten, wo sie gemeinsam mit Mag. Isabella
Mittelstrasser vom Verein für Konsumentenschutz und Michael Dunkl von
der NÖ Arbeiterkammer über Online-Shopping- und
Cyber-Crime-Prävention informierte.
„Betrüger und unseriöse Geschäftemacher werden immer professioneller,
es wird immer schwieriger, seriöse von unseriösen Seiten zu
unterscheiden. Abgesehen von der enorm hohen Dunkelziffer gibt es
österreichweit 28.000 Anzeigen, das ist eine Steigerung von 23,1
Prozent gegenüber dem Vorjahr“, sagte die
Konsumentenschutz-Landesrätin und verwies auf die Wichtigkeit von
Aufklärung, Sensibilisierung und unabhängigen Gütezeichen wie
E-Commerce: „Gemeinsam mit dem Verein für Konsumentenschutz und der
Arbeiterkammer ist es unser Ziel, Menschen für Betrugsmaschen zu
sensibilisieren, besondere Fokusgruppe sind die Jugendlichen“.
Mittelstrasser sagte: „Die Hälfte der Menschen beabsichtigt, mehr als
50 Prozent der Geschenke im Internet zu kaufen. Für ein Drittel muss
es dabei schnell gehen“ und nannte Tipps und Tricks für ein
entspanntes Weihnachts-Shopping. Gutscheine sollten so rasch als
möglich eingelöst werden, auch wenn unbefristete 30 Jahre lang
gelten. Es gebe zwar kein Recht auf Umtausch, im Sinne der
Kundenfreundlichkeit werde dieses aber meist eingeräumt, wobei es
wichtig sei, das im Vorfeld abzuklären, auf dem Kassabon vermerken zu
lassen und die Umtauschfrist zu beachten. Das in Online-Shops 14
Kalendertage ab der Übernahme gültige Rücktrittsrecht gelte nicht für
Tickets sowie entsiegelte und personalisierte Ware.
Dunkl stellte den von Arbeiterkammer und Universität Wien
entwickelten Online-Betrugs-Simulator samt Simulationsstudie und
–training vor und nannte an manipulativen Techniken u. a. eine
Stückzahlbegrenzung, künstlich erzeugten Zeitdruck und die
Vorauskasse als wegen technischer Probleme einzig verbleibende
Bezahlmöglichkeit: „Derzeit gibt es über 60.000 Anzeigen, insgesamt
hat sich die Cyber-Kriminalität verzehnfacht, auf der Blacklist von
Watchlist Internet befinden sich bereits über 10.000
Fakeshop-Domains“.
Nähere Informationen beim Büro LR Rosenkranz unter 0676/81213797,
Mag. Andreas Steindl, und e-mail andres.steindl@noel.gv.at bzw.
www.noe.gv.at/konsumentenschutz. Den Fakeshop-Simulator findet man
unter
https://noe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/Online-Krimi
nalitaet.html.
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